Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx - Friedrich Engels - Werke, Band 5, S. 271-275
Dietz Verlag, Berlin/DDR 1971
Vereinbarungsdebatten über die Kreisstände
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 56 vom 26. Juli 1848]
**Köln, 25. Juli. (Vereinbarungssitzung
vom 18.) Unter den vielen verworrenen, zwecklosen und rein persönlichen Dokumenten und
Verhandlungen, die am Anfang jeder Sitzung vorkommen, heben wir heute zwei Punkte hervor.
Der erste ist die dem Präsidenten schriftlich eingereichte und von der Tribüne
herab wiederholte Erklärung des Exministers Rodbertus: Er habe sich zwar als Redner
gegen den Jacobyschen Antrag <Siehe "Die Debatte über den
Jakobyschen Antrag"> einschreiben lassen, habe aber dennoch nur gegen den ersten,
den Frankfurter Beschluß mißbilligenden Teil desselben, und zugleich gegen
die betreffende am 4. Juli abgegebene Erklärung des Ministeriums sprechen wollen.
Wie bekannt, wurde die Debatte abgebrochen, ehe Herr Rodbertus zum Wort kam.
Der zweite ist eine Erklärung des Herrn Brodowski im Namen sämtlicher
polnischen Deputierten und gelegentlich einer beliebigen Erklärung der deutsch-polnischen
Abgeordneten: Er erkenne die Einverleibung eines Teils von Posen in den Deutschen Bund gar
nicht als zu Recht bestehend an auf Grund der Verträge von 1815 und der vom Könige
provozierten Erklärung der Provinzialstände gegen die Aufnahme in den
Bund.
"Einen späteren legalen Weg kenne ich nicht, denn die Nation
ist noch nicht darüber befragt worden."
Folgt die Schlußverhandlung über die Adresse. Die Adresse wurde, wie bekannt,
verworfen unter dem Ruf der Linken: "Zweimalige Kabinettsfrage!" und allgemeinem
Gelächter.
Jetzt kam an die Reihe der Kommissionsbericht über den Antrag von 94 Abgeordneten, den
Kreisständen die Befugnis zur Steuerausschreibung zu nehmen.
Wir gehen absichtlich auf diesen Gegenstand ein. Er
führt uns wieder einmal ein Stück echter altpreußischer Gesetzgebung ins
Gedächtnis zurück, und die steigende Reaktion hält uns mehr und mehr diese
Gesetzgebung als unverbesserliches Muster vor, während das Ministerium der Tat, das das
Ministerium des Übergangs nicht vertreten will, sich täglich ungenierter zum
Lobredner des Ministeriums Bodelschwingh aufwirft.
Die Kreisstände haben durch eine Anzahl Gesetze, die sämtlich jüngern Datums
als 1840 sind, die Befugnis erhalten, Steuern mit verpflichtender Wirkung für die
Kreisbewohner zu beschließen.
Diese Kreisstände sind ein prächtiges Muster altpreußischer "Vertretung".
Sämtliche größeren grundbesitzenden Bauern des Kreises schicken drei
Abgeordnete; jede Stadt schickt in der Regel einen; jeder Rittergutsbesitzer aber
ist geborner Kreisstand. Gar nicht vertreten sind in den Städten die Arbeiter und
ein Teil der kleinen Bürgerschaft, auf dem Lande die kleinen Eigentümer und die nicht
angesessenen Bewohner, zusammen die ungeheuere Majorität. Diese nicht vertretenen Klassen
werden aber nichtsdestoweniger von den Vertretern, und namentlich von den Herren "gebornen
Kreisständen" besteuert, und wie und zu welchen Zwecken, werden wir gleich sehen.
Diese Kreisstände, die noch dazu über das Kreisvermögen ganz selbständig
verfügen können, sind bei Steuerbeschlüssen an die Genehmigung, bald des
Oberpräsidenten, bald des Königs, und außerdem noch, wenn sie in Teile gegangen
und ein Stand ein Separatvotum abgegeben, an die Entscheidung des Ministers des Innern
gebunden. Man sieht, wie pfiffig das Altpreußentum die "wohlerworbenen Rechte" der
großen Grundbesitzer, zugleich aber auch das Oberaufsichtsrecht der Bürokratie zu
wahren wußte.
Daß aber dies Oberaufsichtsrecht der Bürokratie nur besteht, um etwaige Eingriffe
der Kreisstände in die Rechte des grünen Tisches zu verhüten, nicht aber um die
Kreisbewohner, und namentlich die gar nicht vertretenen, vor den Eingriffen der Herren
Kreisstände zu schützen, das erkennt der Zentralkommissionsbericht ausdrücklich
an.
Der Bericht schließt mit dem Antrag, die Gesetze aufzuheben, welche den
Kreisständen das Recht der Besteuerung erteilen.
Herr Bucher, Referent, entwickelte den Antrag. Gerade die Beschlüsse der
Kreisstände, welche die Nichtvertretenen am meisten drückten und erbitterten, sind
vorzugsweise von den Regierungen bestätigt worden.
"Es ist gerade ein Fluch des Polizeistaats, der im Prinzip gefallen ist,
leider aber tatsächlich noch bis auf diese Stunde fortbesteht, daß ein Beamter oder
eine Behörde, je höher sie in dem Mandarinentum stehen, desto besser alles, auch
solche Detailmaß regeln zu verstehen
glauben, obwohl sie den Lokalbedürfnissen um gerade soviel ferner stehn."
Der Vorschlag empfehle sich um so mehr, als er nicht aufbauend, sondern bloß
zerstörend sei.
"Es läßt sich nicht leugnen, daß die Versammlung in den
Versuchen produktiver Tätigkeit bisher nicht glücklich gewesen ist ...
es möchte daher geraten sein, uns einstweilen mehr einer zerstörenden
Tätigkeit hinzugeben."
Der Redner rät demnach, namentlich die seit 1815 erlassenen reaktionären Gesetze
aufzuheben.
Das war zu arg. Nicht nur das Altpreußentum, die Bürokratie und die
Kreisstände hatte der Berichterstatter für verwerflich erklärt, er hatte sogar
auf die bisherigen Produkte der Vereinbarungsdebatten einen ironischen Seitenblick geworfen.
Die Gelegenheit für das Ministerium war günstig. Ohnehin durfte es aus
Hofrücksichten nicht zugeben, daß gerade nur die unter dem jetzigen Könige
erlassenen Gesetze aufgehoben würden.
Herr Kühlwetter erhebt sich also.
"Die Kreisstände sind so zusammengesetzt, daß ohne Zweifel ihre
Verfassung geändert wird, indem" - die ständische Wirtschaft überhaupt der
Gleichheit vor dem Gesetz widerspricht? Im Gegenteil! Bloß "indem jetzt noch jeder
Rittergutsbesitzer geborner Kreisstand ist, eine Stadt aber, wenn sie auch noch so viele
Rittergüter in sich schließt, nur einen Kreisstand zu entsenden berechtigt ist
und die bäuerlichen Gemeinden nur durch drei Deputierte vertreten werden."
Wir tun einen Blick in die verborgenen Pläne des Ministeriums der Tat. Das
Ständewesen mußte bei der Zentralvolksvertretung aufgehoben werden, das ließ
sich nicht ändern. Aber in den kleineren Bezirken der Vertretung, in den Kreisen
(vielleicht auch in den Provinzen?) wird man versuchen, die ständische Vertretung zu
erhalten, indem man nur die gröbsten Übervorteilungen der Bürger und Bauern
durch die Ritterschaft ausmerzt. Daß Herrn Kühlwetters Erklärung nicht anders
zu fassen ist, geht daraus hervor, daß der Bericht der Zentralkommission geradezu auf
Anwendung der Gleichheit vor dem Gesetz in der Kreisvertretung provozierte. Herr
Kühlwetter übergeht diesen Punkt aber mit dem tiefsten Stillschweigen.
Gegen den Inhalt des Antrags hat Herr Kühlwetter nichts einzuwenden; nur fragt
er, ob es nötig sei, diesen Antrag im "Wege der Gesetzgebung" zur Geltung zu bringen.
"Die Gefahr, daß die Kreisstände vom Besteuerungsrecht
Mißbrauch machen möchten, ist wohl nicht so groß ... Das Aufsichtsrecht
der Regierung ist keineswegs so
illusorisch, wie dargestellt worden; dasselbe ist mit Gewissenhaftigkeit stets
ausgeübt worden und dabei namentlich 'die unterste Klassensteuerstufe möglichst von
Beiträgen befreit worden'."
Natürlich! Herr Kühlwetter war Bürokrat unter Bodelschwingh, und selbst auf
die Gefahr hin, das ganze Ministerium der Tat zu kompromittieren, müssen die vergangenen
Heldentaten der Bodelschwinghschen Bürokratie verteidigt werden. Wir bemerken, daß
Herr Hansemann abwesend war, als ihn sein Kollege Kühlwetter so mit Herrn Bodelschwingh
fraternisieren ließ.
Herr Kühlwetter erklärt, er habe bereits alle Regierungen instruiert, bis auf
weiteres keine kreisständischen Steuern mehr zu bestätigen, und damit sei ja der
Zweck erreicht.
Herr Jentzsch verdirbt dem Herrn Minister das Spiel, indem er bemerkt, es sei Mode
bei den Kreisständen, die Chausseebeiträge, die gerade meist den Rittergütern
zugut kommen, nach der Klassensteuer zu repartieren, von der die Rittergüter
ganz befreit sind.
Herr Kühlwetter und Herr von Wangenheim, ein Beteiligter, suchen die
Kreisstände zu verteidigen; namentlich hält der Herr Oberlandesgerichtsrat von
Wangenheim, Kreisstand zu Saatzig, eine große Lobrede auf dies rühmliche
Institut.
Aber der Abgeordnete Moritz vereitelt den Effekt wieder. Was hilft die Verfügung
des Herrn Kühlwetter? Wenn das Ministerium einmal abtreten sollte, so lassen die
Regierungen die Verfügung unbeachtet. Haben wir so schlechte Gesetze wie diese, so sehe
ich nicht ein, warum wir sie nicht aufheben sollten. Und was die geleugneten
Mißbräuche angeht,
"nicht nur haben die Kreisstände die ihnen zustehende Befugnis, Abgaben
aufzulegen, gemißbraucht in der Art, daß sie persönliche
Begünstigungen eintreten ließen, daß sie Ausgaben beschlossen haben,
welche nicht zum Gemeinnutzen des Kreises gereichten, sondern sie haben auch Chausseebauten im
Interesse einzelner, eines bevorzugten Standes beschlossen ... Die Kreisstadt Ruppin soll mit
der Hamburg-Berliner Eisenbahn verbunden werden. Statt die Chaussee über die Stadt
Wusterhausen zu legen, obwohl diese Stadt sich erklärt hat, die Mehrkosten aus eignen
Mitteln zu geben, ist dieser kleinen, nahrungslosen Stadt die Durchführung der Chaussee
von der Regierung verweigert worden, und dagegen die Chaussee durch drei Güter
eines und desselben Rittergutsbesitzers geführt"!!
Herr Reichenbach macht darauf aufmerksam, daß die Ministerialverfügung auf
die den Kreisständen gänzlich freigelassene Disposition über das
Kreisvermögen gar keinen Einfluß habe.
Der Minister antwortet einige lahme Phrasen.
Herr Bucher erklärt, er halte den Minister
für gar nicht befugt, Verordnungen zu erlassen, welche bestehende Gesetze
faktisch aufheben. Nur durch die Gesetzgebung könne hier gebessert werden.
Herr Kühlwetter stammelt noch einige unzusammenhängende Worte, um sich zu
verteidigen, und sodann wird abgestimmt.
Die Versammlung nimmt den Zentralkommissionsantrag an, daß die Gesetze, wodurch den
Kreisständen das Besteuerungsrecht und die Verfügung über das Kreisvermögen
erteilt wird, aufgehoben werden, mit dem Zusatz: "unbeschadet der auf Grund dieser Verordnungen
gefaßten kreisständischen Beschlüsse".
Man sieht, die "Taten" des Ministeriums der Tat bestehen in polizeilichen Reaktionsversuchen
und parlamentarischen Niederlagen.
Geschrieben von Friedrich Engels.