Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx - Friedrich Engels - Werke, Band 5, S. 222-237
Dietz Verlag, Berlin/DDR 1971
Die Debatte über den Jacobyschen Antrag
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 48 vom 18. Juli 1848]
**Köln, 17. Juli. Wir haben wieder einmal
eine "große Debatte" gehabt, um mit Herrn Camphausen zu sprechen, eine Debatte, die volle
zwei Tage dauerte.
Die Grundlagen der Debatte sind bekannt: der Vorbehalt der Regierung gegen die sofortige
Rechtsgültigkeit der Beschlüsse der Nationalversammlung und der Jacobysche Antrag auf
Anerkennung der Befugnis der Versammlung, sofort rechtskräftige Beschlüsse zu fassen,
ohne die Zustimmung von irgend jemand abzuwarten, aber auch auf Mißbilligung des
Beschlusses über die Zentralgewalt.
Wie eine Debatte über diesen Gegenstand nur möglich war, wird andern Völkern
unbegreiflich erscheinen. Aber wir sind im Land der Eichen und der Linden, und da darf uns so
leicht nichts verwundern.
Das Volk schickt eine Versammlung nach Frankfurt mit dem Mandat, sie soll sich souverän
erklären über ganz Deutschland und alle seine Regierungen; sie soll kraft ihrer vom
Volk ihr übertragenen Souveränetät eine Verfassung für Deutschland
beschließen.
Die Versammlung, statt sogleich ihre Souveränetät gegenüber den Einzelstaaten
und dem Bundestag zu proklamieren, umgeht schüchtern jede Frage, die darauf Bezug hat, und
bewahrt eine unentschiedene, schwankende Stellung.
Endlich kommt sie zu einer entscheidenden Frage: zur Ernennung einer provisorischen
Zentralgewalt. Scheinbar unabhängig, in der Tat aber von den Regierungen durch Gagerns
Vermittlung geleitet, wählt sie selbst den ihr von den Regierungen im voraus bestimmten
Reichsverweser.
Der Bundestag erkennt die Wahl an und zeigt eine gewisse Prätension, ihr durch seine
Bestätigung erst Rechtskraft zu geben.
Trotzdem aber laufen von Hannover und selbst von
Preußen Vorbehalte ein; und der preußische Vorbehalt ist es, der der Debatte vom
11. und 12. zum Grunde liegt.
Die Berliner Kammer ist also diesmal nicht so sehr schuld daran, wenn die Debatten sich ins
Nebelhafte verlaufen. Es ist die Schuld der unentschiedenen, schlaffen, energielosen
Frankfurter Nationalversammlung, wenn ihre Beschlüsse derart sind, daß sich schwer
andres über sie sagen läßt als bloße Kannegießereien.
Jacoby leitet seinen Antrag kurz und mit seiner gewöhnlichen Präzision ein.
Er erschwert den Rednern der Linken ihren Standpunkt sehr; er sagt alles, was man über den
Antrag sagen kann, wenn man nicht auf die für die Nationalversammlung so kompromittierende
Entstehungsgeschichte der Zentralgewalt eingehen will.
In der Tat haben nach ihm die Abgeordneten der Linken wenig Neues mehr vorgebracht, wogegen
es der Rechten noch viel schlimmer erging: sie verlief sich entweder in pure
Kannegießerei oder in juristische Spitzfindigkeiten. Auf beiden Seiten wurde unendlich
oft wiederholt.
Der Abgeordnete Schneider hat die Ehre, die Argumente der Rechten zuerst der
Versammlung zu unterbreiten.
Er beginnt mit dem großen Argument, daß der Antrag sich selbst widerspreche.
Einerseits erkenne er die Souveränetät der Nationalversammlung an, andrerseits fordre
er die Vereinbarungskammer auf, einen Tadel gegen sie auszusprechen und sich dadurch über
sie zu stellen. Jeder Einzelne könne den Tadel aussprechen, nicht aber die
Versammlung.
Dieser feine Beweisgrund, auf den die Rechte augenscheinlich sehr stolz ist, denn er geht
durch alle ihre Reden, stellt eine ganz neue Theorie auf. Nach ihr hat die Versammlung weniger
Recht als ein Einzelner gegenüber der Nationalversammlung.
Auf dies erste große Argument folgt das republikanische. Deutschland besteht
größtenteils aus konstitutionellen Monarchien und daher muß es auch ein
konstitutionelles, unverantwortliches Oberhaupt haben, kein republikanisches, verantwortliches.
Dies Argument hat am zweiten Tage Herr Stein beantwortet: Deutschland war seiner
Zentralverfassung nach immer eine Republik, freilich auch eine erbauliche Republik.
"Wir haben", sagt Herr Schneider, "das Mandat erhalten, die konstitutionelle
Monarchie zu vereinbaren, und die Frankfurter haben das ähnliche Mandat erhalten, mit den
deutschen Regierungen eine Verfassung für Deutschland zu vereinbaren."
Die Reaktion spricht ihre Wünsche schon als bestehende Tatsachen aus. Damals, als der
zitternde Bundestag auf Befehl einer Versammlung ohne
irgendein rechtskräftiges Mandat, des sogenannten Vorparlaments, die deutsche
Nationalversammlung einberief, damals war von Vereinbarung nicht die Rede, damals galt die
berufene Nationalversammlung für souverän. Jetzt aber ist das anders. Die Pariser
Junitage haben die Hoffnungen nicht nur der großen Bourgeoisie, sondern auch der
Anhänger des gestürzten Systems neu geschwellt. Jeder Krautjunker erwartet die
Herstellung seines alten Kantschuregiments, und von dem kaiserlichen Hoflager zu Innsbruck bis
zu der Stammburg Heinrichs LXXII. beginnt schon der Ruf nach "Vereinbarung der deutschen
Verfassung" sich zu erheben. Das hat die Frankfurter Versammlung sich freilich selbst
zuzuschreiben.
"Die Nationalversammlung hat also nach ihrem Mandat gehandelt, indem sie ein
konstitutionelles Oberhaupt wählte. Sie hat aber auch nach dem Willen des Volkes
gehandelt; die große Majorität will die konstitutionelle Monarchie. Ja, ich
hätte es für ein Unglück gehalten, hatte die Nationalversammlung anders
beschlossen. Nicht weil ich gegen die Republik bin, im Prinzip erkenne ich
- darin bin ich mit mir vollständig einig - die Republik als die vollkommenste und
edelste Staatsform an, aber in der Wirklichkeit sind wir dahin noch lange nicht gelangt.
Wir können die Form nicht haben, ohne den Geist zu haben. Wir können keine Republik
haben wollen, wenn uns die Republikaner fehlen, d.h. die edlen Charaktere, die nicht nur
in der Begeisterung, sondern zu jeder Zeit mit ruhigem Bewußtsein und in edler
Selbstverleugnung ihr Interesse dem gemeinsamen Interesse unterzuordnen wissen."
Kann man einen schönern Beweis verlangen, welche Tugenden in der Berliner Kammer
vertreten sind, als diese edlen, bescheidenen Worte des Abgeordneten Schneider? Wahrlich, wenn
noch ein Zweifel bestehen konnte über die Befähigung der Deutschen zur Republik, er
mußte in sein Nichts verschwinden vor diesen Proben echter Bürgertugend, edler,
bescheidenster Selbstaufopferung unseres Cincinnatus-Schneider! Möge Cincinnatus Mut
fassen und Vertrauen zu sich und den zahllosen edlen Bürgern Deutschlands, die ebenfalls
die Republik für die edelste Staatsform, aber sich selbst für schlechte Republikaner
halten: Sie sind reif für die Republik, sie würden die Republik mit demselben
heroischen Gleichmut ertragen wie die absolute Monarchie. Die Republik der Biedermänner
würde die glücklichste sein, die je bestand: eine Republik ohne Brutus und Catilina,
ohne Marat und Junistürme, die Republik der satten Tugend und zahlungsfähigen
Moral.
Wie sehr täuscht sich Cincinnatus-Schneider, wenn er ausruft:
"Unter dem Absolutismus können sich keine republikanischen Charaktere
bilden; es läßt sich der republikanische Geist nicht hervorrufen, wie man die
Hand umdreht; wir haben unsere Kinder und Kindeskinder dahin erst zu erziehen!
Gegenwärtig würde ich die Republik nur für das höchste Unheil halten, denn
sie wäre die Anarchie mit dem entheiligten
Namen der Republik, der Despotismus unter der Larve der Freiheit!"
Im Gegenteil, die Deutschen sind, wie Herr Vogt (von Gießen) in der
Nationalversammlung sagte, die gebornen Republikaner, und Cincinnatus-Schneider kann
seine Kinder nicht besser zur Republik erziehen, als wenn er sie in der alten deutschen Zucht,
Sitte und Gottesfurcht erzieht, in der er selbst schlecht und recht herangewachsen. Die
Republik der Biedermänner würde anstatt Anarchie und Despotismus dieselben
gemütlichen Weißbierverhandlungen erst zur höchsten Vollkommenheit entwickeln,
in denen Cincinnatus-Schneider sich so sehr auszeichnet. Die Republik der Biedermänner,
fern von allen Greueln und Verbrechen, die die französische erste Republik besudelten,
rein von Blut und die rote Fahne verabscheuend, würde das bisher Unerreichte möglich
machen, daß jeder honette Bürger ein stilles und ruhiges Leben führe in aller
Gottseligkeit und Ehrbarkeit. Wer weiß, ob uns die Republik der Biedermänner nicht
gar die Zünfte mit sämtlichen erheiternden Bönhasenprozessen wiederbrächte!
Diese Republik der Biedermänner ist kein luftgewebtes Traumbild, sie ist eine
Wirklichkeit, sie existiert in Bremen, Hamburg, Lübeck und Frankfurt und selbst noch in
einigen Teilen der Schweiz. Überall aber droht ihr Gefahr im Sturm der Zeiten,
überall ist sie am Untergehen.
Darum auf, Cincinnatus-Schneider, verlaß Pflug und Rübenfeld, Weißbier und
Vereinbarung, steig zu Roß und rette die bedrohte Republik, deine Republik, die
Republik der Biedermänner!
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 49 vom 19. Juli 1848]
**Köln, 18. Juli. Nach Herrn Schneider betritt Herr Waldeck die Tribüne, um
für den Antrag zu sprechen:
"Wahrlich, die Lage des preußischen Staats ist jetzt beispiellos, und
im Grunde kann man sich nicht verhehlen, sie ist auch einigermaßen
bedenklich."
Dieser Anfang ist ebenfalls einigermaßen bedenklich. Wir glauben noch immer den
Abgeordneten Schneider zu hören:
"Preußen war, wir dürfen es sagen, berufen zur Hegemonie in
Deutschland."
Noch immer die altpreußische Illusion, noch immer der süße Traum,
Deutschland in Preußen aufgehen zu machen und Berlin zum deutschen Paris zu
erklären! Herr Waldeck sieht zwar diese süße Hoffnung vor seinen Augen
zerrinnen, aber mit schmerzlichem Gefühl schaut er ihr nach, er macht der vorigen und jetzigen Regierung einen Vorwurf daraus,
sie habe es verschuldet, daß Preußen nicht an der Spitze von Deutschland stehe.
Leider, die schönen Tage sind vorüber, in denen der Zollverein die
preußische Hegemonie über Deutschland anbahnte, in denen der Provinzialpatriotismus
glauben konnte, "der märkische Stamm habe seit 200 Jahren die Geschicke Deutschlands
entschieden" und werde sie auch ferner entscheiden; die schönen Tage, in denen das
gänzlich zerfallende Bundestags-Deutschland selbst in der allgemeinen Anwendung der
preußisch-bürokratischen Zwangsjacke ein letztes Mittel des Zusammenhalts sehen
konnte!
"Der längst von der öffentlichen Meinung gerichtete Bundestag
verschwindet, und plötzlich steht vor den Augen der erstaunten Welt die
konstituierende Nationalversammlung zu Frankfurt!"
Die "Welt" mußte allerdings "erstaunen", als sie diese konstituierende
Nationalversammlung sah. Man vergleiche darüber die französischen, englischen und
italienischen Blätter.
Herr Waldeck erklärt sich noch des breiteren gegen einen deutschen Kaiser und macht dem
Herrn Reichensperger II Platz.
Herr Reichensperger II erklärt die Unterstützer des Jacobyschen Antrags
für Republikaner und wünscht, sie möchten nur so offen mit ihren Absichten
hervortreten wie die Frankfurter Republikaner. Dann beteuert auch er, Deutschland besitze noch
nicht das "Vollmaß bürgerlicher und politischer Tugend, welches ein großer
Staatslehrer <Montesquieu> als die wesentliche Bedingung der Republik bezeichnet". Es
muß schlimm um Deutschland stehen, wenn der Patriot Reichensperger das sagt!
Die Regierung, fährt er fort, hat keine Vorbehalte gemacht (!), sondern bloße
Wünsche ausgesprochen. Dazu war Veranlassung genug, und auch ich hoffe, daß nicht
immer die Regierungen bei den Beschlüssen der Nationalversammlung umgangen werden. Eine
Festsetzung der Kompetenz der Frankfurter Nationalversammlung liegt außer unserer
Kompetenz; die Nationalversammlung selbst hat sich dagegen ausgesprochen, Theorien über
ihre Kompetenz aufzustellen, sie hat praktisch gehandelt, wo die Notwendigkeit das Handeln
gebot.
Das heißt, die Frankfurter Versammlung hat nicht in der Zeit der revolutionären
Aufregung, wo sie allmächtig war, den unausbleiblichen Kampf mit den deutschen Regierungen
durch einen entscheidenden Schlag abgemacht; sie hat vorgezogen, die Entscheidung
aufzuschieben, bei jedem einzelnen Beschluß kleine Scharmützel mit dieser oder jener
Regierung zu bestehen, die für sie in demselben
Maße schwächend sind, als sie sich von der Zeit der Revolutionen entfernt und durch
ihr schlaffes Auftreten in den Augen des Volks kompromittiert. Und insofern hat Herr
Reichensperger recht: Es verlohnt sich für uns nicht der Mühe, einer Versammlung zu
Hülfe zu kommen, die sich selbst im Stich läßt!
Rührend aber ist es, wenn Herr Reichensperger sagt:
"Es ist also unstaatsmännisch, derartige Kompetenzfragen zu
erörtern; es kömmt nur darauf an, die jedesmal sich darbietenden praktischen Fragen
zu lösen."
Allerdings, es ist "unstaatsmännisch", diese "praktischen Fragen" ein für allemal
durch einen energischen Beschluß zu beseitigen; es ist "unstaatsmännisch", das
revolutionäre Mandat, das jede aus den Barrikaden hervorgegangene Versammlung besitzt,
geltend zu machen gegenüber den Versuchen der Reaktion, die Bewegung aufzuhalten;
allerdings, Cromwell, Mirabeau, Danton, Napoleon, die ganze englische und französische
Revolution waren höchst "unstaatsmännisch", aber Bassermann, Biedermann, Eisenmann,
Wiedenmann, Dahlmann benehmen sich "staatsmännisch"! Die "Staatsmänner" hören
überhaupt auf, wenn die Revolution eintritt, und die Revolution muß für den
Augenblick eingeschlafen sein, wenn die "Staatsmänner" wieder auftreten! Und vollends die
Staatsmänner von der Stärke des Herrn Reichensperger II, Abgeordneten des Kreises
Kempen!
"Gehen Sie von diesem System ab, so wird es schwerlich gelingen, Konflikte
mit der deutschen Nationalversammlung oder mit den Regierungen der Einzelstaaten zu vermeiden;
in jedem Falle werden Sie beklagenswerten Zwiespalt säen; infolge des Zwiespalts wird die
Anarchie sich erheben, und niemand schützt uns alsdann vor Bürgerkrieg. Der
Bürgerkrieg aber ist der Anfang noch größern Unglücks ... ich halte es
nicht für unmöglich, daß es alsdann auch einmal von uns heißen wird: Die
Ordnung ist in Deutschland hergestellt - durch unsere Freunde von Osten und Westen!"
Herr Reichensperger mag recht haben. Wenn die Versammlung sich auf Kompetenzfragen
einläßt, so mag das Veranlassung zu Kollisionen sein, die den Bürgerkrieg, die
Franzosen und die Russen herbeirufen. Aber wenn sie es nicht tut, wie sie es wirklich nicht
getan hat, so ist uns der Bürgerkrieg doppelt sicher. Die Konflikte, im Anfang der
Revolution noch ziemlich einfach, verwickeln sich täglich mehr, und je länger die
Entscheidung aufgeschoben wird, desto schwieriger, desto blutiger wird die Lösung
sein.
Ein Land wie Deutschland, das gezwungen ist, sich aus der namenlosesten Zersplitterung zur
Einheit emporzuarbeiten, das bei Strafe des Untergangs einer um so strengeren
revolutionären Zentralisation bedarf, je zerfallener es bisher war; ein Land, das zwanzig
Vendéen in seinem Schoße birgt, das von den
beiden mächtigsten und zentralisiertesten Kontinentalstaaten eingeklemmt, von zahllosen
kleinen Nachbarn umgeben und mit allen gespannt oder gar im Kriege ist - ein solches Land kann
in der gegenwärtigen Zeit der allgemeinen Revolution weder dem Bürgerkriege noch
dem auswärtigen Kriege entgehen. Und diese Kriege, die uns ganz sicher bevorstehen,
werden um so gefährlicher, um so verheerender werden, je unentschlossener das Volk und
seine Leiter sich benehmen, je länger die Entscheidung hinausgeschoben wird. Bleiben die
"Staatsmänner" des Herrn Reichensperger am Ruder, so können wir einen zweiten
Dreißigjährigen Krieg erleben. Aber zum Glück haben die Gewalt der Ereignisse,
das deutsche Volk, der Kaiser von Rußland und das französische Volk noch ein Wort
mitzusprechen.
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 53 vom 23. Juli 1848]
**Köln, 22. Juli. Endlich gestatten uns die Ereignisse, Gesetzentwürfe,
Waffenstillstandsprojekte usw. wieder zu unsern geliebten Vereinbarungsdebatten
zurückzukehren. Wir finden den Abgeordneten Herrn v. Berg aus Jülich auf der
Tribüne, einen Mann, der uns doppelt interessiert: erstens als Rheinländer und
zweitens als Ministerieller neuesten Datums.
Herr Berg ist aus verschiedenen Gründen gegen den Jacobyschen Antrag. Der erste ist
dieser:
"Der erste Teil des Antrags, der an uns die Forderung stellt, eine
Mißbilligung eines Beschlusses des deutschen Parlaments auszusprechen, dieser erste Teil
ist weiter nichts als ein Protest im Namen einer Minorität gegen eine gesetzliche
Majorität. Es ist weiter nichts als ein Versuch einer Partei, die innerhalb eines
gesetzgebenden Körpers unterlegen ist, sich von außen zu stärken,
ein Versuch, der in seinen Konsequenzen zum Bürgerkrieg führen
muß."
Herr Cobden befand sich von 1840 bis 1845 mit seinem Antrag zur Aufhebung der Korngesetze im
Unterhause in der Minorität. Er gehörte zu "einer Partei, die innerhalb eines
gesetzgebenden Körpers unterlegen" war. Was tat er? Er suchte sich "von außen zu
stärken". Er erließ nicht bloß eine Mißbilligung der Beschlüsse des
Parlaments; er ging viel weiter, er gründete und organisierte die Anti-Korngesetz-Ligue,
die Anti-Korngesetz-Presse, kurz die ganze kolossale Agitation gegen die Korngesetze. Nach der
Ansicht des Herrn Berg war das ein Versuch, der "zum Bürgerkrieg führen
mußte".
Die Minorität des seligen Vereinigten Landtags suchte sich ebenfalls "von außen
zu stärken". Herr Camphausen, Herr Hansemann, Herr Milde nahmen in dieser Beziehung nicht
den mindesten Anstand. Die beweisenden Tatsachen sind notorisch. Es ist klar, nach Herrn Berg,
daß die Konsequenzen auch ihres Benehmens "zum
Bürgerkrieg führen mußten". Sie führten aber nicht zum Bürgerkrieg,
sondern zum Ministerium.
Und so könnten wir noch hundert andre Beispiele anführen.
Also die Minorität eines gesetzgebenden Körpers soll sich bei Strafe, zum
Bürgerkriege zu führen, nicht von außen zu stärken suchen. Aber was ist
denn "von außen"? Die Wähler, d.h. die Leute, die die gesetzgebenden Körper
machen. Und wenn man sich nicht mehr durch Einwirkung auf diese Wähler
"stärken" soll, wodurch soll man sich stärken?
Sind die Reden der Herrn Hansemann, Reichensperger, v. Berg etc. bloß für die
Versammlung gehalten oder auch fürs Publikum, dem sie durch stenographische Berichte
mitgeteilt werden? Sind diese Reden nicht ebenfalls Mittel, wodurch diese "Partei innerhalb
eines gesetzgebenden Körpers" sich "von außen zu stärken sucht" oder zu
[stärken] hofft?
Mit einem Wort: Das Prinzip des Herrn Berg würde zur Aufhebung aller politischen
Agitation führen. Die Agitation ist nichts anders als die Anwendung der
Unverantwortlichkeit der Repräsentanten, der Preßfreiheit, des Assoziationsrechts -
d.h. der in Preußen zu Recht bestehenden Freiheiten. Ob diese Freiheiten zum
Bürgerkriege führen oder nicht, geht uns gar nichts an; genug, sie bestehen, und wir
wollen sehen, wohin es "führt", wenn man fortfährt, sie anzutasten.
"Meine Herren, diese Versuche der Minorität, sich außerhalb der
gesetzgebenden Gewalt Kraft und Geltung zu verschaffen, sind nicht von heute und gestern, sie
datieren vom ersten Tag der deutschen Erhebung. Auf dem Vorparlament entfernte sich die
Minorität protestierend, und die Folge davon war ein Bürgerkrieg."
Erstens ist hier beim Jacobyschen Antrag von einer "protestierenden Entfernung der
Minorität" keine Rede.
Zweitens "sind die Versuche der Minorität, sich außerhalb der gesetzgebenden
Gewalt Geltung zu verschaffen", allerdings "nicht von heute und gestern", denn sie datieren von
dem Tage, wo es gesetzgebende Gewalten und Minoritäten gab.
Drittens hat nicht die protestierende Entfernung der Minorität des Vorparlaments zum
Bürgerkrieg geführt, sondern die "moralische Überzeugung" des Herrn Mittermaier,
daß Hecker, Fickler und Konsorten Landesverräter seien, und die infolge davon
ergriffenen, durch die schlotterndste Angst diktierten Maßregeln der badischen
Regierung.
Nach dem Argument des Bürgerkriegs, das natürlich ganz geeignet ist, dem deutschen
Bürger gewaltige Angst einzujagen, kommt das Argument des mangelnden Mandats.
"Wir sind von unsern Wählern
gewählt, um eine Staatsverfassung für Preußen zu begründen; dieselben
Wähler haben andere ihrer Mitbürger nach Frankfurt entsendet, um dort die
Zentralgewalt zu begründen. Es ist nicht zu leugnen, daß dem Wähler, welcher
das Mandat gibt, allerdings zusteht, das, was der Mandatar tut, zu billigen oder zu
mißbilligen; aber die Wähler haben uns nicht beauftragt, in dieser Beziehung die
Stimmen für sie zu führen."
Dies triftige Argument hat große Bewunderung bei den Juristen und juristischen
Dilettanten der Versammlung erregt. Wir haben kein Mandat! Und dennoch behauptet derselbe Herr
Berg zwei Minuten später, die Frankfurter Versammlung sei "berufen worden, um im
Einvernehmen mit den deutschen Regierungen die künftige Verfassung Deutschlands
aufzubauen", und die preußische Regierung würde in diesem Falle doch hoffentlich
ihre Bestätigung nicht geben, ohne die Vereinbarungsversammlung oder die nach der neuen
Konstitution gewählte Kammer zu Rate zu ziehen. Und dennoch hat das Ministerium die
Anerkennung des Reichsverwesers der Versammlung sogleich nebst ihren Vorbehalten angezeigt und
die Versammlung dadurch aufgefordert, ihr Urteil abzugeben!
Gerade der Standpunkt des Herrn Berg, seine eigene Rede und die Mitteilung des Herrn
Auerswald führen also zu der Konsequenz, daß die Versammlung allerdings ein Mandat
hat, sich mit den Frankfurter Beschlüssen zu beschäftigen!
Wir haben kein Mandat! Also wenn die Frankfurter Versammlung die Zensur wieder vorschreibt,
bei einem Konflikt zwischen Kammer und Krone bayrische und östreichische Truppen zur
Unterstützung der Krone nach Preußen schickt, so hat Herr Berg "kein Mandat"!
Welches Mandat hat Herr Berg? Buchstäblich nur das, "die Verfassung mit der Krone zu
vereinbaren". Er hat also keineswegs das Mandat zu interpellieren,
Unverantwortlichkeitsgesetze, Bürgerwehrgesetze, Ablösungsgesetze und andere nicht in
der Verfassung figurierende Gesetze zu vereinbaren. Die Reaktion behauptet das auch
täglich. Er selbst sagt: "Jeder Schritt über dieses Mandat hinaus ist
Ungerechtigkeit, ein Aufgeben desselben oder gar Verrat!"
Und dennoch gibt Herr Berg und die ganze Versammlung jeden Augenblick, von der Notwendigkeit
gezwungen, ihr Mandat auf. Sie muß es infolge des revolutionären oder vielmehr jetzt
reaktionären Provisoriums. Infolge dieses Provisoriums gehört aber alles zur
Kompetenz der Versammlung, was dazu dient, die Errungenschaften der Märzrevolution
sicherzustellen, und wenn dies durch einen moralischen Einfluß auf die Frankfurter
Versammlung geschehen kann, so ist die Vereinbarungskammer dazu nicht nur befugt, sondern sogar
verpflichtet.
Folgt das rheinpreußische Argument, das für
uns Rheinländer von besondrer Wichtigkeit ist, weil es beweist, wie wir in Berlin
vertreten sind.
"Wir Rheinländer, Westfalen und noch andere Provinzen haben mit
Preußen durchaus kein anderes Verband, als daß wir zur Krone
Preußen gekommen sind. Lösen wir das Band auf, so fällt der Staat
auseinander. Ich sehe auch gar nicht ein, und ich glaube, die meisten Deputierten meiner
Provinz auch nicht, was wir mit einer Republik Berlin sollen. Da könnten wir ja lieber
eine Republik Köln wollen."
Auf die kannegießerlichen Möglichkeiten, was wir wohl "wollen könnten", wenn
Preußen sich in eine "Republik Berlin" verwandelte, auf die neue Theorie über die
Lebensbedingungen des preußischen Staats usw. gehen wir gar nicht ein. Wir protestieren
als Rheinländer nur dagegen, daß "wir zur Krone Preußen gekommen sind". Im
Gegenteil, die "Krone Preußen" ist zu uns gekommen.
Der nächste Redner gegen den Antrag ist der Herr Simons aus Elberfeld. Er
wiederholt alles, was der Herr Berg gesagt hat.
Auf ihn folgt ein Redner der Linken und sodann der Herr Zachariä. Er wiederholt
alles, was Herr Simons gesagt hat.
Der Abgeordnete Duncker wiederholt alles, was Herr Zachariä gesagt hat. Er sagt
aber auch noch einige andere Dinge, oder er sagt das schon Gesagte in so krasser Form,
daß wir gut tun, auf seine Rede kurz einzugehen.
"Wenn wir, die konstituierende Versammlung von 16 Millionen Deutschen, der
konstituierenden Versammlung sämtlicher Deutschen einen solchen Tadel hinwerfen,
stärken wir dadurch in dem Bewußtsein des Volks die Autorität der deutschen
Zentralgewalt, die Autorität des deutschen Parlaments? Untergraben wir nicht damit den
freudigen Gehorsam, der ihr von den einzelnen Stämmen [gewährt] werden muß,
wenn sie wirken soll für die Einheit Deutschlands?"
Nach Herrn Duncker besteht die Autorität der Zentralgewalt und Nationalversammlung, der
"freudige Gehorsam"; er besteht darin, daß das Volk sich ihr blindlings
unterwirft, aber die einzelnen Regierungen ihre Vorbehalte machen und
gelegentlich ihr den Gehorsam kündigen.
"Wozu in unserer Zeit, wo die Gewalt der Tatsachen eine so unermeßliche
ist, wozu theoretische Erklärungen?"
Die Anerkennung der Souveränetät der Frankfurter Versammlung durch die Vertreter
"von 16 Millionen Deutschen" ist also eine bloß "theoretische Erklärung"!?
"Wenn in Zukunft die Regierung und die Volksvertretung Preußens einen
Beschluß, der in Frankfurt gefaßt würde, für unmöglich, für
unausführbar hielten, würde dann überhaupt die Möglichkeit der
Ausführung eines solchen Beschlusses da sein?"
Die bloße Meinung, das Dafürhalten
der preußischen Regierung und Volksvertretung wäre also imstande, Beschlüsse
der Nationalversammlung unmöglich zu machen.
"Wenn das ganze preußische Volk, wenn zwei Fünftel Deutschlands
sich den Frankfurter Beschlüssen nicht unterwerfen wollten, so wären sie
unausführbar, wir mögen heute aussprechen, was wir wollen."
Da haben wir den ganzen alten Preußenhochmut, den Berliner Nationalpatriotismus in der
ganzen alten Glorie mit dem Zopf und Krückstock des alten Fritzen. Wir sind zwar die
Minorität, wir sind nur zwei Fünftel (nicht einmal), aber wir werden der
Majorität schon zeigen, daß wir die Herren in Deutschland, daß wir die
Preußen sind!
Wir raten den Herrn von der Rechten nicht, einen solchen Konflikt zwischen "Zwei
Fünftel" und "Drei Fünftel" zu provozieren. Das Zahlenverhältnis würde sich
doch ganz anders stellen, und manche Provinz dürfte sich erinnern, daß sie seit
undenklichen Zeiten deutsch, aber erst seit dreißig Jahren preußisch ist.
Aber Herr Duncker hat einen Ausweg. Die Frankfurter so gut wie wir müssen "solche
Beschlüsse fassen, daß in ihnen ausgesprochen ist der vernünftige Gesamtwille,
die wahre öffentliche Meinung, daß sie bestehen können vor dem sittlichen
Bewußtsein der Nation", d.h. Beschlüsse nach dem Herzen des Abgeordneten
Duncker.
"Wenn wir, wenn jene in Frankfurt solche Beschlüsse fassen, dann sind
wir, dann sind sie souverän, sonst sind wir es nicht, und wenn wir es zehnmal
dekretieren."
Nach dieser tiefsinnigen, seinem sittlichen Bewußtsein entsprechenden Definition der
Souveränetät, stößt Herr Duncker den Seufzer aus "Jedenfalls gehört
dies der Zukunft an" - und damit schließt er seine Rede.
Raum und Zeit schließen ein Eingehen auf die an demselben Tage gehaltenen Reden der
Linken aus. Indessen werden unsre Leser schon aus den gegebenen Reden der Rechten gesehen
haben, daß Herr Parrisius nicht ganz unrecht hatte, wenn er auf Vertagung antrug, aus dem
Grunde, weil "die Hitze in dem Saale so hoch gestiegen ist, daß man seine Gedanken
nicht vollständig klar haben kann"!
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 55 vom 25. Juli 1848]
**Köln, 24. Juli. Als wir vor einigen Tagen durch den Drang der Weltereignisse
genötigt waren, die Schilderung dieser Debatte zu unterbrechen, hat ein benachbarter
Publizist die Gefälligkeit gehabt, diese Schilderung an unsrer Stelle zu übernehmen. Er hat das Publikum bereits auf
"die Fülle treffender Gedanken und heller Ansichten", auf "den guten gesunden Sinn
für wahre Freiheit" aufmerksam gemacht, welche "die Redner der Majorität in dieser
großen zweitägigen Debatte gezeigt haben" - und namentlich unser unvergleichlicher
Baumstark.
Wir müssen uns beeilen, die Debatte zu Ende zu bringen, aber wir können nicht
umhin, einige Beispiele der "treffenden Gedanken und hellen Ansichten" der Rechten aus der
"Fülle" hervorzusuchen.
Den zweiten Tag der Debatte eröffnet der Abgeordnete Abegg mit der Drohung an
die Versammlung: Wenn man über diesen Antrag ins reine kommen wolle, so müsse man die
ganzen Frankfurter Debatten vollständig wiederholen - und dazu sei die hohe Versammlung
doch offenbar nicht berechtigt! Das würden ihre Herren Kommittenten "bei dem praktischen
Takt und praktischen Sinn, der ihnen beiwohnt", nie billigen können! Übrigens, was
solle aus der deutschen Einheit werden, wenn man sich (jetzt kömmt ein ganz besonders
"treffender Gedanke") "nicht nur auf Vorbehalte beschränke, sondern zu einer
entschiedenen Billigung oder Mißbilligung der Frankfurter Beschlüsse" übergehe!
Da bleibe ja nichts als die "lediglich formelle Fügsamkeit"!
Natürlich, die "lediglich formelle Fügsamkeit", die kann man durch "Vorbehalte"
und im Notfall auch direkt weigern, das kann der deutschen Einheit keinen Schaden tun; aber
eine Billigung oder Mißbilligung, ein Urteil über diese Beschlüsse vom
stilistischen, logischen oder Nützlichkeitsstandpunkt - da hört wirklich alles
auf!
Herr Abegg schließt mit der Bemerkung, es sei die Sache der Frankfurter,
nicht der Berliner Versammlung, sich über die der Berliner, nicht der
Frankfurter Versammlung vorgelegten Vorbehalte zu erklären. Man dürfe den
Frankfurtern nicht vorgreifen; das beleidige ja die Frankfurter!
Die Herren in Berlin sind inkompetent, über Erklärungen zu urteilen, die ihre
eignen Minister ihnen machen.
Überspringen wir nun die Götter der kleinen Leute, einen Baltzer, einen
Kämpff, einen Gräff, und eilen wir, den Helden des Tages, den
unvergleichlichen Baumstark, zu hören.
Der Abgeordnete Baumstark erklärt, er werde sich nie für inkompetent
erklären, sobald er nicht zugeben müsse, er verstehe von der Sache nichts - und das
werde doch wohl nicht das Resultat der achtwöchentlichen Debatte sein, daß man von
der Sache nichts verstehe?
Der Abgeordnete Baumstark ist also kompetent. Und zwar folgendermaßen:
"Ich frage, sind wir
denn durch unsere bisher bewiesene Weisheit dazu vollkommen berechtigt" (d.h. kompetent),
"einer Versammlung gegenüberzutreten, welche das allgemeine Interesse Deutschlands, die
Bewunderung von ganz Europa, durch die Vortrefflichkeit ihrer Gesinnung, durch die Höhe
ihrer Intelligenz, durch die Sittlichkeit ihrer Staatsanschauung auf sich gezogen hat - ich
sage, durch alles, was in der Geschichte den Namen Deutschlands groß gemacht und
verherrlicht hat? Dem beuge ich mich" (d.h. erkläre mich inkompetent) "und
wünsche, daß die Versammlung in dem Gefühl der Wahrheit (!!) sich ebenfalls
beugen" (d.h. inkompetent erklären) "möge!"
"Meine Herren", fahrt der "kompetente" Abgeordnete Baumstark fort, "man hat in der gestrigen
Sitzung gesagt, daß man von Republik usw. gesprochen, das sei ein unphilosophisches
Wesen. Es kann aber unmöglich unphilosophisch sein, als ein Charakteristikum der Republik
im demokratischen Sinne die Verantwortlichkeit dessen zu bezeichnen, der an der Spitze des
Staats steht. Meine Herren, es steht fest, daß alle Staatsphilosophen von Plato an
bis herab zu Dahlmann" (tiefer "herab" konnte der Abgeordnete Baumstark allerdings nicht
steigen) "diese Ansicht ausgesprochen haben, und wir dürfen ohne ganz besondere
Gründe, die noch erst vorgebracht werden müssen, dieser mehr als tausendjährigen
Wahrheit (!) und historischen Tatsache nicht widersprechen."
Herr Baumstark meint also doch, daß man wohl zuweilen "ganz besondere Gründe"
haben könne, um sogar "historischen Tatsachen" zu widersprechen. Die Herren von der
Rechten pflegen sich allerdings in dieser Beziehung nicht zu genieren.
Herr Baumstark erklärt sich ferner abermals inkompetent, indem er die Kompetenz
auf die Schultern "aller Staatsphilosophen von Plato bis herab zu Dahlmann" schiebt, zu welchen
Staatsphilosophen Herr Baumstark natürlich nicht gehört.
"Denke man sich dies Staatsgebäude! Eine Kammer und ein
verantwortlicher Reichsverweser, und basiert auf das jetzige Wahlgesetz! Bei einiger
Betrachtung würde man finden, daß dies der gesunden Vernunft
widerspricht."
Und nun tut Herr Baumstark folgenden tiefgeschöpften Ausspruch, der selbst bei der
schärfsten Betrachtung nicht "der gesunden Vernunft" widersprechen wird:
"Meine Herren! Zur Republik gehört zweierlei: die Volksansicht und die
leitenden Persönlichkeiten. Wenn wir unsere deutsche Volksansicht etwas näher
betrachten, so werden wir darin von dieser" (nämlich der erwähnten
reichsverweserlichen) "Republik wenig finden!"
Herr Baumstark erklärt sich also abermals
inkompetent, und diesmal ist es die Volksansicht, die für die Republik statt
seiner kompetent ist. Die Volksansicht "versteht" also mehr von der Sache als der Angeordnete
Baumstark.
Endlich aber beweist der Redner, daß es auch Sachen gibt, von denen er etwas
"versteht", und zu diesen Sachen gehört vor allen Dingen die
Volkssouveränetät.
"Meine Herren! Die Geschichte, und ich muß darauf zurückkommen,
gibt den Beweis, wir haben Volkssouveränetät von jeher gehabt, aber sie hat
sich unter verschiedenen Formen verschieden gestaltet."
Und jetzt folgt eine Reihe der "treffendsten Gedanken und hellsten Ansichten" über die
brandenburgisch-preußische Geschichte und die Volkssouveränetät, welche den
benachbarten Publizisten alle irdischen Leiden im Übermaß konstitutioneller Wonne
und doktrinärer Seligkeit verschwinden macht.
"Als der Große Kurfürst jene morschen ständischen Elemente,
infiziert von dem Gift französischer Entsittlichung" (das Recht der ersten Nacht war
allerdings allmählich von der "französischen entsittlichten" Zivilisation zu Grabe
getragen worden!) "unberücksichtigt ließ, ja (!) niederschmetterte" (das
"Niederschmettern" ist allerdings die beste Art, etwas unberücksichtigt zu lassen), "da
ward ihm allgemein vom Volke zugejauchzt in dem tiefen Gefühl der Sittlichkeit, einer
Kräftigung des deutschen, insbesondere des preußischen
Staatsgebäudes."
Man bewundre das "tiefe Gefühl der Sittlichkeit" der brandenburgischen
Spießbürger des 17. Jahrhunderts, die im tiefen Gefühl ihrer Profite dem
Kurfürsten zujauchzten, als er ihre Feinde, die Feudalherren, angriff und ihnen selbst
Konzessionen verkaufte - man bewundre aber noch mehr die "gesunde Vernunft" und "helle Ansicht"
des Herrn Baumstark, der in diesem Zujauchzen "Volkssouveränetät" erblickt!
"Zu jener Zeit ist keiner gewesen, der dieser absoluten Monarchie nicht
gehuldigt hätte" (weil er sonst Stockprügel bekommen), "und der Große Friedrich
wäre zu jener Bedeutung nicht gekommen, hätte ihn die wahre
Volkssouveränetät nicht getragen."
Die Volkssouveränetät der Stockprügel, Leibeigenschaft und Frondienste - das
ist für Herrn Baumstark die wahre Volkssouveränetät. Naives Geständnis!
Von der wahren kommt Herr Baumstark jetzt zu den falschen
Volkssouveränetäten.
"Aber es kam eine andere Zeit, die der konstitutionellen
Monarchie."
Dies wird bewiesen durch eine lange "konstitutionelle Litanei", deren kurzer Sinn ist,
daß das Volk in Preußen von 1811 bis 1847 stets nach der
Konstitution, nie nach der Republik gerufen habe (!), woran sich ungezwungen die Bemerkung
knüpft, daß auch von der letzten süddeutschen republikanischen Schilderhebung
"das Volk sich mit Entrüstung hinweggewendet hat".
Daraus folgt nun ganz natürlich, daß die zweite Art der
Volkssouveränetät (freilich nicht mehr die "wahre") die "eigentlich konstitutionelle"
ist.
"Es ist die, durch welche die Staatsgewalt unter König und Volk geteilt
wird, es ist eine geteilte Volkssouveränetät" (die "Staatsphilosophen von
Plato bis herab zu Dahlmann" mögen uns sagen, was das heißen soll), "welche dem
Volke unverkürzt und unbedingt werden muß (!!), aber ohne daß
der König an seiner gesetzlichen Gewalt" (durch welche Gesetze ist diese in Preußen
seit dem 19. März bestimmt?) "verliert - darüber ist Klarheit" (namentlich im Kopfe
des Abgeordneten Baumstark); "der Begriff ist durch die Geschichte des konstitutionellen
Systems festgesetzt, und kein Mensch kann mehr darüber im Zweifel sein" (die "Zweifel"
fangen leider erst wieder an, wenn man die Rede des Abgeordneten Baumstark liest).
Endlich "gibt es eine dritte Volkssouveränetät, es ist die
demokratisch-republikanische, auf den sogenannten breitesten Grundlagen ruhen sollende. Dieser
unglückliche Ausdruck 'breiteste Grundlage'!"
Gegen diese breiteste Grundlage "erhebt" nun Herr Baumstark "ein Wort". Diese Grundlage
führt zum Verfall der Staaten, zur Barbarei! Wir haben keine Catonen, die der Republik die
sittliche Unterlage geben könnten. Und jetzt beginnt Herr Baumstark so laut in das alte,
längst verstimmte und mit Beulen besäte Montesquieusche Horn von der republikanischen
Tugend zu stoßen, daß der benachbarte Publizist von Bewunderung fortgerissen
ebenfalls einstimmt und zum Erstaunen von ganz Europa den glänzenden Beweis führt,
daß die "republikanische Tugend ... eben zum Konstitutionalismus führt"! Zu gleicher
Zeit aber fällt Herr Baumstark in eine andere Tonart und läßt sich durch die
Abwesenheit der republikanischen Tugend ebenfalls zum Konstitutionalismus führen.
Den glänzenden Effekt dieses Duetts, in dem nach einer Reihe der herzzerreißendsten
Dissonanzen zuletzt beide Stimmen auf dem versöhnenden Akkord des Konstitutionalismus
zusammenkommen, mag sich der Leser denken.
Herr Baumstark kommt nun durch längere Erörterungen zu dem Resultat, daß die
Minister eigentlich gar "keinen eigentlichen Vorbehalt" gemacht hätten, sondern nur
"einen leisen Vorbehalt im Betreff der Zukunft", gerät zuletzt selbst auf die
breiteste Grundlage, indem er das Heil Deutschlands nur in einem demokratisch-konstitutionellen
Staate sieht, und wird dabei so sehr "von dem Gedanken an die Zukunft Deutschlands
überwältigt", daß er sich durch den Ruf Luft macht: "Hoch, dreimal hoch das
volkstümlich-konstitutionelle erbliche deutsche Königtum!"
In der Tat, er hatte recht zu sagen: Diese
unglückliche breiteste Grundlage!
Es sprechen nun noch mehrere Redner beider Seiten, aber nach dem Abgeordneten Baumstark
wagen wir sie unsern Lesern nicht mehr vorzuführen. Nur eins erwähnen wir noch: Der
Abgeordnete Wachsmuth erklärt, an der Spitze seines Glaubensbekenntnisses stehe der
Satz des edlen Stein: Der Wille freier Menschen ist der unerschütterliche Pfeiler jedes
Throns.
"Das", ruft der benachbarte Publizist, in Entzücken schwelgend, "das
trifft den Mittelpunkt der Sache! Nirgends gedeiht der Wille freier Menschen besser als im
Schatten des unerschütterlichen Throns, nirgends ruht der Thron so unerschütterlich
wie auf der intelligenten Liebe freier Menschen!"
In der Tat, die "Fülle treffender Gedanken und heller Ansichten", der "gesunde Sinn
für wahre Freiheit", die die Majorität in dieser Debatte entwickelt hat, reicht noch
lange nicht an die inhaltreiche Gedankenschwere des benachbarten Publizisten!
Geschrieben von Friedrich Engels.