Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx - Friedrich Engels - Werke, Band 5, S. 256-259
Dietz Verlag, Berlin/DDR 1971
Der Waffenstillstand mit Dänemark
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 52 vom 22. Juli 1848]
**Köln, 21 Juli. Unsere Leser wissen es,
wir haben den dänischen Krieg immer mit großer Kaltblütigkeit betrachtet. Wir
haben ebensowenig eingestimmt in die tobenden Renommistereien der Nationalen, wie in die ewige
Leier des schleswig-holstein-meerumschlungenen Strohenthusiasmus. Wir kannten unser Vaterland
zu gut, wir wußten was es heißt, sich auf Deutschland verlassen.
Die Ereignisse haben unsere Anschauungsweise vollständig gerechtfertigt. Die
unverhinderte Eroberung Schleswigs durch die Dänen, die Wiedereroberung des Landes und der
Zug nach Jütland, der Rückzug nach der Schlei, die abermalige Eroberung des
Herzogtums bis zur Königsau - diese ganze unbegreifliche Führung des Kriegs von
Anfang bis zu Ende hat es den Schleswigern bewiesen, welchen Schutz sie von dem
revolutionierten, großen, starken, einigen usw. Deutschland, von dem angeblich
souveränen Volk von 45 Millionen zu erwarten haben. Damit sie aber alle Lust verlieren,
deutsch zu werden, damit ihnen die "dänische Unterdrückung" unendlich lieber werde
als die "deutsche Freiheit", zu diesem Zweck hat Preußen im Namen des Deutschen Bundes
den Waffenstillstand unterhandelt, den wir heute in buchstäblicher Übersetzung
mitteilen.
Wenn man einen Waffenstillstand schließt, so war es bisher üblich, daß
beide Armeen ihre Stellung behaupteten und höchstens ein schmaler neutraler Strich
zwischen sie gelegt wurde. In diesem Waffenstillstand, dem ersten Erfolg des "preußischen
Waffenruhms", ziehen sich die siegreichen Preußen über 20 Meilen zurück, von
Kolding bis diesseits Lauenburg, während die geschlagenen Dänen ihre Stellung bei
Kolding behaupten und nur Alsen verlassen. Noch mehr: Wird der Waffenstillstand gekündigt,
so rücken die Dänen wieder vor in die Stellungen, die sie am 24. Juni einnahmen, d.h.
sie besetzen einen 6-7 Meilen breiten Streifen von Nordschleswig ohne Schwert- streich wieder, einen Streifen, aus dem sie zweimal
herausgeschlagen sind, während die Deutschen nur bis Apenrade und Umgegend wieder
vorrücken dürfen. So wird "die Ehre der deutschen Waffen gewahrt" und dem durch
viermalige Truppenüberschwemmung ausgesogenen Nordschleswig eine fünfte und sechste
Überziehung in Aussicht gestellt!
Damit noch nicht genug, wird ein Teil von Schleswig selbst während des
Waffenstillstandes von dänischen Truppen besetzt werden. Schleswig wird nach Art. 8 von
den Cadres der im Herzogtum ausgehobnen Regimenter okkupiert, d.h. teils von den schleswigschen
Soldaten, die an der Bewegung sich beteiligt haben, teils von denen, die zu jener Zeit in
Dänemark garnisonierten, gegen die provisorische Regierung in den Reihen der
dänischen Armee gekämpft haben, von dänischen Offizieren kommandiert werden und
in jeder Hinsicht dänische Truppen sind. Die dänischen Blätter sehen die
Sache auch unter diesem Gesichtspunkt an:
"Unzweifelhaft", sagt "Fädrelandet" vom 13. Juli, "wird die Anwesenheit
der treuen schleswigschen Truppen im Herzogtum bedeutend die Volksstimmung stärken,
welche jetzt, nachdem das Land die Unglücksfälle des Krieges erfahren hat, sich mit
Kraft gegen die Urheber dieser Unglücksfälle erheben wird."
Und nun gar die schleswig-holsteinische Bewegung! Sie wird von den Dänen ein
Aufruhr genannt und von Preußen als Aufruhr behandelt. Die provisorische
Regierung; die Preußen und der Deutsche Bund anerkannt haben, wird ohne Gnade geopfert;
alle Gesetze, Verordnungen etc., die seit der Unabhängigkeit Schleswigs erlassen, treten
außer Kraft; die aufgehobenen dänischen Gesetze treten dagegen wieder in
Wirksamkeit. Kurz, die Antwort wegen der berühmten Note Wildenbruchs, die Herr
Auerswald zu geben sich weigerte <siehe "Berliner
Vereinbarungdebatten" S. 180> - diese Antwort befindet sich hier in Art. 7 des
Waffenstillstandsprojekts. Alles was revolutionär an der Bewegung war, ist
rücksichtslos vernichtet, und an die Stelle der aus der Revolution hervorgegangenen
Regierung tritt eine legitime, durch drei legitime Fürsten ernannte Verwaltung. Die
holsteinischen und schleswigschen Truppen werden wieder dänisch kommandiert und
dänisch gefuchtelt werden, die holsteinischen und schleswigschen Schiffe bleiben nach
wie vor "Dansk-Eiendom" <"dänisches Eigentum">, trotz der neuesten Verfügung
der provisorischen Regierung.
Und die beabsichtigte neue Regierung setzt dem allen erst die Krone auf. Man höre das
"Fädrelandet":
"Wenn wir auch in dem beschränkten Wahlkreis für die
dänisch-gewählten Mitglieder der neuen Regierung wahrscheinlich nicht die Vereinigung
von Energie und Talent, Intelligenz und Erfahrung
finden, die Preußen bei seiner Auswahl zu Gebote stehen werden" - so ist damit noch
nichts verloren. "Die Mitglieder der Regierung müssen allerdings aus der Bevölkerung
der Herzogtümer gewählt werden; aber niemand verbietet uns, ihnen Sekretäre und
Helfer beizugeben, welche anderswo geboren und ansässig sind. In der Wahl
dieser Sekretäre und Regierungsräte kann man ohne lokale Rücksicht nach
Tüchtigkeit und Talent verfahren, und es ist nicht unwahrscheinlich, daß diese
Männer bedeutenden Einfluß auf den ganzen Geist und Gang der Verwaltung haben
werden. Ja, es werden hoffentlich selbst hochstehende dänische Beamte einen solchen
in Rücksicht auf den Amtsrang untergeordneten Posten übernehmen; jeder gute Däne
wird sich unter den gegenwärtigen Verhältnissen eine Ehre aus einer solchen Stellung
machen."
Das ministerielle Blatt stellt also den Herzogtümern eine Überschwemmung nicht nur
durch dänische Truppen, sondern auch durch dänische Beamte in Aussicht. Eine
halbdänische Regierung wird in Rendsburg auf anerkanntem deutschem Bundesgebiete ihren
Sitz aufschlagen.
Das sind die Vorteile des Waffenstillstandes für Schleswig. Die Vorteile für
Deutschland sind ebenso groß. Von der Aufnahme Schleswigs in den Bund wird kein Wort
erwähnt, im Gegenteil der Bundesbeschluß durch die Zusammensetzung der neuen
Regierung förmlich desavouiert. Der Deutsche Bund wählt für Holstein, der
König von Dänemark von Schleswig wegen. Schleswig steht also unter
dänischer, nicht unter deutscher Oberhoheit.
Deutschland konnte sich in diesem dänischen Kriege wirklich ein Verdienst erwerben,
indem es die Aufhebung des Sundzolls, dieser altfeudalen Räuberei, erzwang. Die deutschen
Seestädte, durch die Blockade und durch die Aufbringung ihrer Schiffe gedrückt,
würden diesen Druck gern noch länger ertragen haben, wenn die Aufhebung des Sundzolls
erreicht worden wäre. Die Regierungen hatten auch überall verbreiten lassen, die
Aufhebung des Sundzolls solle in jedem Fall erzwungen werden. Und was ist aus dieser Prahlerei
geworden? England und Rußland wollen die Beibehaltung des Sundzolls, und das gehorsame
Deutschland bescheidet sich natürlich.
Daß gegen die Rückgabe der Schiffe die Erstattung der jütischen
Requisitionen erfolgt, versteht sich von selbst nach dem Grundsatz, daß Deutschland reich
genug ist, seinen Ruhm zu bezahlen.
Das sind die Vorteile, welche das Ministerium Hansemann dem deutschen Volk in diesem
Waffenstillstandsprojekt darbietet! Das sind die Früchte eines dreimonatlichen Kampfes
gegen ein kleines Völkchen von 11/2 Millionen! Das ist das Resultat aller Großprahlereien unserer nationalen
Blätter, unserer gewaltigen Dänenfresser!
Wie man hört, wird der Waffenstillstand nicht abgeschlossen werden. Der General
Wrangel, durch Beseler aufgemuntert, hat sich definitiv geweigert, ihn zu unterzeichnen, trotz aller Bitten des Grafen
Pourtalès, der ihm Auerswalds Befehl dazu brachte, trotz aller Erinnerungen an seine
Pflicht als preußischer General. Wrangel erklärte, er stehe vor allem unter den
Befehlen der deutschen Zentralgewalt, und diese werde nicht einwilligen, wenn nicht die jetzige
Stellung der Armeen beibehalten und die provisorische Regierung bis zum Frieden bleiben
werde.
So wird das preußische Projekt wohl nicht zur Ausführung kommen, aber interessant
bleibt es trotzdem als Beweis, wie Preußen, wenn es sich an die Spitze stellt, die Ehre
und die Interessen Deutschlands zu wahren versteht.
Geschrieben von Friedrich Engels.