Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx - Friedrich Engels - Werke, Band 5, S. 405-407
Dietz Verlag, Berlin/DDR 1959
Die Freiheit der Beratungen in Berlin
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 105 vom 17. September 1848]
**Köln, 16. September. Es ist in der
kontrerevolutionären Presse seit dem Eintritt der Krisis fortwährend behauptet
worden, die Berliner Versammlung berate nicht frei. Namentlich hat der wohlbekannte
G-Korrespondent der "Kölnischen Zeitung", der sein Amt ebenfalls nur noch "interimistisch
bis zur Ernennung seines Nachfolgers" verwaltet, mit unverkennbarer Angst auf die "8.000 bis
10.000 Klubfäuste" hingewiesen, die im Kastanienwäldchen <Die im
Kastanienwäldchen gelegene Singakademie war der Tagungsort der Berliner
Nationalversammlung> ihre Freunde von der Linken "moralisch" unterstützten. Die
"Vossische", "Spenersche" und andere Zeitungen haben ähnliches Klagegeschrei erhoben, und
Herr Reichensperger hat sogar am 7. d. [Mts.] direkt darauf angetragen, die Versammlung von
Berlin (nach Charlottenburg etwa?) zu verlegen.
Die "Berliner Zeitungs-Halle" bringt einen langen Artikel, worin sie diese Anschuldigung zu
widerlegen sucht. Sie erklärt, die große Majorität für die Linke sei
gegenüber der früheren schwankenden Haltung der Versammlung durchaus keine
Inkonsequenz. Es lasse sich nachweisen,
"daß die Abstimmung vom 7. auch seitens derer, welche früher immer
mit den Ministern gestimmt hatten, ohne Widerspruch gegen ihr früheres Verhalten
stattfinden konnte, ja daß sie, vom Standpunkte jener Mitglieder betrachtet, mit ihrem
früheren Verhalten in vollkommener Harmonie steht ..." Die von den Zentren
Übergegangenen "hatten in einer Täuschung gelebt; sie hatten sich die Sache so
vorgestellt, als ob die Minister Vollstrecker des Volkswillens wären; sie hatten im
Bestreben der Minister, Ruhe und Ordnung herzustellen, einen Ausdruck ihres, der
Majoritätsmitglieder, eigenen Willens gefunden und waren nicht innegeworden,
daß die Minister nur da den Volkswillen zulassen könnten, wo derselbe dem Willen der
Krone nicht widerspricht, nicht aber da, wo er diesem sich entgegensetzt."
So "erklärt" die "Z[eitungs]-H[alle]" das
auffallende Phänomen von dem plötzlichen Umschlagen so vieler Mitglieder aus den
Vorstellungen und Täuschungen dieser Mitglieder. Man kann die Sache nicht unschuldiger
darstellen.
Sie gibt indes zu, daß Einschüchterungen stattgefunden haben. Aber, meint
sie,
"wenn die Einflüsse von außen etwas gewirkt haben, so war es dies,
daß sie den Einflüssen der ministeriellen Vorspiegelungen und Verleitungskünste
einigermaßen die Waage hielten und so den vielen schwachen und unselbständigen
Mitgliedern es möglich machten, dem natürlichen Lebensinstinkt ... zu
folgen".
Die Gründe, welche die "Zeitungs-Halle" veranlassen, die wankenden Mitglieder der
Zentren in dieser Weise vor dem Publikum moralisch zu rechtfertigen, liegen auf der Hand: Der
Artikel ist mehr für diese Herren der Zentren selbst, als für das Publikum
geschrieben. Für uns, die wir nun einmal das Privilegium haben, rückhaltlos zu
sprechen, und die wir die Vertreter einer Partei nur solange und soweit unterstützen, als
sie revolutionär auftreten - für uns existieren diese Gründe nicht.
Warum sollen wir es nicht sagen? Die Zentren haben sich am 7. d. [Mts.] allerdings durch die
Volksmassen einschüchtern lassen <Siehe "Sturz des Ministeriums
der Tat">; ob ihre Furcht begründet war oder nicht, lassen wir dahingestellt
sein.
Das Recht der demokratischen Volksmassen, durch ihre Anwesenheit auf die Haltung
konstituierender Versammlungen moralisch einzuwirken, ist ein altes revolutionäres
Volksrecht, das seit der englischen und französischen Revolution in keiner
stürmischen Zeit entbehrt werden konnte. Diesem Recht verdankt die Geschichte fast alle
energischen Schritte solcher Versammlungen. Wenn die Ansässigen des "Rechtsbodens", wenn
die furchtsamen und philiströsen Freunde der "Freiheit der Beratungen" dagegen jammern, so
hat dies keinen andern Grund als den, daß sie überhaupt keine energischen
Beschlüsse wollen.
"Freiheit der Beratungen!" Es gibt keine hohlere Phrase als diese. Die "Freiheit der
Beratungen" wird beeinträchtigt durch die Freiheit der Presse, durch die Freiheit der
Versammlung und der Rede, durch das Recht der Volksbewaffnung auf der einen Seite. Sie wird
beeinträchtigt durch die bestehende öffentliche Macht, die in den Händen der
Krone und ihrer Minister beruht: durch die Armee, die Polizei, die sog. unabhängigen, in
der Tat aber von jeder Beförderung und jeder politischen Veränderung abhängigen
Richter.
Die Freiheit der Beratungen ist zu jeder Zeit eine
Phrase, die weiter nichts sagen will als Unabhängigkeit von allen nicht durch das Gesetz
anerkannten Einflüssen. Diese anerkannten Einflüsse, Bestechung, Beförderung,
Privatinteressen, Furcht vor einer Kammerauflösung usw. machen ja erst die Beratungen
wahrhaft "frei". Aber in Revolutionszeiten ist diese Phrase vollends sinnlos. Wo zwei
Mächte, zwei Parteien sich gerüstet gegenüberstehen, wo der Kampf jeden
Augenblick losbrechen kann, da haben die Deputierten nur die Wahl:
Entweder sie stellen sich unter den Schutz des Volkes und lassen sich dann auch von
Zeit zu Zeit eine kleine Lektion gefallen;
Oder sie stellen sich unter den Schutz der Krone, ziehen in irgendeine kleine Stadt,
beraten unter dem Schutz der Bajonette und Kanonen oder gar des Belagerungszustandes - und dann
werden sie nichts dagegen haben, wenn die Krone und die Bajonette ihnen ihre Beschlüsse
vorschreiben
Einschüchterung durch das unbewaffnete Volk oder Einschüchterung durch die
bewaffnete Soldateska - die Versammlung möge wählen.
Die französische Konstituante zog von Versailles nach Paris. Es gehört eigentlich
ihrem ganzen Charakter nach zur deutschen Revolution, daß die Vereinbarungsversammlung
von Berlin nach Charlottenburg zieht.