Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx - Friedrich Engels - Werke, Band 5, S. 238-239
Dietz Verlag, Berlin/DDR 1971
Die Unterdrückung der Klubs in Stuttgart und Heidelberg
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 50 vom 20. Juli 1848]
**Köln, 19. Juli.
Mein Deutschland trank sich einen Zopf,
Und du, du glaubtest den Toasten!
Du glaubtest jedem Pfeifenkopf
Und seinen schwarz-rot-goldnen Quasten!
Und dies, biederer Deutscher, ist in der Tat abermals dein Schicksal gewesen. Du glaubst
eine Revolution gemacht zu haben? Täuschung! - Du glaubst mit dem Polizeistaat fertig
geworden zu sein? Täuschung! - Du glaubst das Recht der freien Vereinigung zu besitzen,
Preßfreiheit, Volksbewaffnung und andere schöne Worte, die man dir über die
Märzbarrikaden hinüberrief? Täuschung, nichts als Täuschung!
Doch als der holde Rausch entwich,
Mein teurer Freund, du standst betroffen!
<H. Heine, "An Georg Herwegh>
Betroffen über deine indirekt gewählten sog. Nationalversammlungen, betroffen
über die erneuerten Ausweisungen deutscher Bürger aus deutschen Städten,
betroffen über die Säbeltyrannei in Mainz, Trier, Aachen, Mannheim, Ulm, Prag,
betroffen über die Verhaftungen und politischen Prozesse in Berlin, Köln,
Düsseldorf, Breslau usw.
Aber eins blieb dir, biederer Deutscher - die Klubs! Du konntest in die Klubs gehen und dich
vor dem Publikum beschweren über die politischen Prellereien der letzten Monate; du
konntest dein beschwertes Herz vor Gleichgesinnten ausschütten und Trost finden in den
Worten gleichgesinnter, gleichgedrückter Patrioten!
Jetzt aber hat auch das ein Ende. Die Klubs sind unvereinbar mit dem Bestehen der "Ordnung".
Damit "das Vertrauen wiederkehre", ist es dringend nötig, daß dem wühlerischen
Treiben der Klubs ein Ziel gesetzt werde.
Wir haben gestern erzählt, wie die
württembergische Regierung den demokratischen Kreisverein in Stuttgart durch
königl[iche] Ordonnanz geradezu verboten hat. Man gibt sich nicht mehr die
Mühe, die Klubführer vor Gericht zu stellen, man kommt auf die alten
Polizeimaßregeln zurück. Ja, die Herren Harpprecht, Duvernoy und
Maucler, welche diese Ordonnanz kontrasigniert haben, gehen noch weiter - sie schreiben
außergesetzliche Strafen gegen die Übertreter des Verbots vor, Strafen, die bis zu
einem Jahr Gefängnis gehen; sie machen Strafgesetze, und noch dazu exzeptionelle
Strafgesetze ohne die Kammern, bloß "kraft des § 89 der Verfassung"!
Nicht besser in Baden. Wir erzählen heute das Verbot des demokratischen
Studentenvereins in Heidelberg. Hier wird das Assoziationsrecht im allgemeinen nicht so offen
bestritten, man bestreitet es nur den Studenten, kraft der alten, längst
abgeschafften Ausnahmsgesetze des Bundestags, man bedroht sie mit den in diesen ungültigen
Gesetzen vorgeschriebenen Strafen.
Wir haben nun wohl zu erwarten, daß nächstens auch bei uns die Klubs
unterdrückt werden.
Damit die Regierungen aber dergleichen Maßregeln mit vollständiger Sicherheit
treffen können, ohne der öffentlichen Meinung gehässig zu werden - dafür
haben wir eine Nationalversammlung in Frankfurt. Diese Versammlung wird natürlich
über dergleichen Polizeimaßregeln ebenso leichten Schritts zur Tagesordnung
übergehen, wie über die Mainzer Revolution <siehe "Die
Frankfurter Versammlung">.
Also nicht um irgend etwas bei der Versammlung durchzusetzen, sondern bloß um die
Majorität der Versammlung noch einmal zu zwingen, ihren Bund mit der Reaktion vor ganz
Deutschland zu proklamieren - deswegen fordern wir die Deputierten der äußersten
Linken in Frankfurt auf, zu beantragen:
Daß die Urheber dieser Maßregeln, und namentlich die Herren Harpprecht,
Duvernoy, Maucler und Mathy wegen Verletzung der "Grundrechte des deutschen Volkes" in
Anklagezustand gesetzt werden.
Geschrieben von Friedrich Engels.