Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx - Friedrich Engels - Werke, Band 5, S. 216-221
Dietz Verlag, Berlin/DDR 1971
Vereinbarungsdebatten
["Neue Rheinische Zeitung Nr. 45 vom 15. Juli 1848]
**Köln, 14. Juli. Wir kommen heute zur
zweiten Hälfte der Vereinbarungssitzung vom 7. d. [Mts.]. Nach der für Herrn
Hansemann so schmerzlichen Debatte über die Finanzkommission kam noch eine Reihe kleiner
Trübsale für die Herren Minister vor. Es war der Tag der Dringlichkeitsanträge
und Interpellationen, der Tag der Anfechtungen und der Ministerialbedrängnis.
Der Abgeordnete Wander trug an, jeder Beamte, der einen Bürger ungerechterweise
verhaften ließe, solle zu völligem Schadenersatz verpflichtet sein und
außerdem viermal solange sitzen als der von ihm Verhaftete.
Der Antrag geht, als nicht dringlich, an die Fachkommission.
Justizminister Märker erklärt, die Annahme dieses Antrags werde die
bisherige Gesetzgebung gegen ungesetzlich verhaftende Beamte nicht nur nicht verschärfen,
sondern sogar noch mildern. (Bravo.)
Der Herr Justizminister hat nur vergessen zu bemerken, daß es nach den bisherigen,
namentlich altpreußischen Gesetzen für einen Beamten kaum möglich ist,
jemanden ungesetzlich zu verhaften. Die willkürlichste Verhaftung kann nach den
Paragraphen des altehrwürdigsten Landrechts gerechtfertigt werden.
Wir machen übrigens auf die höchst unparlamentarische Methode aufmerksam, die die
Herren Minister sich angewöhnt haben. Sie warten, bis der Antrag an die Fachkommission
oder die Abteilung verwiesen ist, und dann sprechen sie noch darüber. Sie sind dann
sicher, daß ihnen niemand antworten kann. So hat es Herr Hansemann bei dem Antrage
des Herrn Borries <Siehe "Vereinbarungsdebatten vom 7. Juli", S.
207> gemacht, so macht es jetzt Herr Märker. In England und Frankreich würde
man die Herren Minister, wenn sie solche parlamentarische
Unschicklichkeiten je versucht hätten, ganz anders zur Ordnung zurückgeführt
haben. Aber in Berlin!
Herr Schulze (von Delitzsch): Antrag zur Aufforderung an die Regierung, die bereits
vollendeten oder bald zu vollendenden Entwürfe organischer Gesetze sofort der
Versammlung zur Beratung in den Abteilungen zu übergeben.
Dieser Antrag enthielt wieder einen indirekten Tadel der Regierung wegen Lässigkeit
oder absichtlicher Verschleppung in der Vorlage der die Verfassung ergänzenden organischen
Gesetze. Der Tadel war um so empfindlicher, als denselben Morgen zwei Gesetzentwürfe,
worunter das Bürgerwehrgesetz, vorgelegt worden waren. Der Ministerpräsident
hätte also bei einiger Energie diesen Antrag entschieden zurückweisen müssen.
Aber statt dessen macht er nur einige allgemeine Phrasen über das Bestreben der Regierung,
den gerechten Wünschen der Versammlung in jeder Weise entgegenzukommen, und der Antrag
wird mit großer Majorität angenommen.
Herr Besser interpelliert den Kriegsminister über den Mangel eines
Dienstreglements. Die preußische Armee ist die einzige, der ein solches Reglement
mangelt. Daher herrscht in allen Heeresabteilungen bis zu den Kompanien und Schwadronen herab
die größte Verschiedenheit der Ansichten über die wichtigsten Dienstsachen, und
namentlich über die Rechte und Pflichten der verschiedenen Chargen. Es bestehen zwar
Tausende von Befehlen, Erlassen und Vorschriften, aber sie sind gerade wegen ihrer zahllosen
Menge, ihrer Verwirrung und der in ihnen herrschenden Widersprüche schlimmer als nutzlos.
Außerdem ist jedes solches Aktenstück durch ebensoviel verschiedene Zusätze,
Erläuterungen, Randglossen und Glossen zu Randglossen verquickt und unkenntlich gemacht,
als es Zwischenbehörden passiert hat. Diese Verwirrung kommt natürlich dem
Vorgesetzten bei allen Willkürlichkeiten zugut, während der Untergebne nur den
Nachteil davon zu tragen hat. Daher kennt der Untergebne keine Rechte, sondern nur Pflichten.
Früher existierte ein Dienstreglement, genannt das schweinslederne Reglement, aber dies
wurde in den 20er Jahren den Privatbesitzern abgenommen. Seitdem darf kein
Untergebner es zu seinen Gunsten anführen, während die höheren
Behörden es fortwährend gegen die Untergebnen anführen dürfen!
Ebenso geht es mit den Dienstvorschriften für das Gardekorps, die der Armee nie
mitgeteilt, den Untergebnen nie zugänglich wurden, nach welchen sie natürlich nur den
Vorteil von dieser Konfusion, die ihnen die größte Willkür, die härteste
Tyrannei gestattet. aber trotzdem bestraft werden! Die Herren Stabs- und Generaloffiziere haben
Aber die Subalternoffiziere, die Unteroffiziere und Soldaten leiden darunter, und in ihrem
Interesse interpelliert Herr Besser den General Schreckenstein.
Wie mußte Herr Schreckenstein erstaunt
sein, als er diese lange "Federfuchserei", um den beliebten Ausdruck von Anno dreizehn zu
gebrauchen, zu hören bekam! Wie, die preußische Armee hat kein Dienstreglement?
Welche Abgeschmacktheit! Die preußische Armee, auf Ehre, hat das allerbeste Reglement von
der Welt, das zugleich das allerkürzeste ist und nur aus zwei Worten besteht: "Ordre
parieren!" Bekommt ein Soldat der "ungeprügelten" Armee Püffe, Fußtritte
oder Kolbenstöße, wird er von einem eben dem Kadettenhause entlaufenen
unmündigen Lieutenant am Bart oder an der Nase gezupft und beklagt sich: "Ordre
parieren!" Läßt ein angetrunkener Major nach dem Essen zu seiner besonderen
Erheiterung sein Bataillon bis an den Leib in den Sumpf marschieren und dort Carré
<Bataillonsaufstellung im Geviert> formieren, und ein Untergebner wagt zu klagen:
"Ordre parieren!" Wird den Offizieren verboten, dies oder jenes Café zu besuchen,
und sie erlauben sich eine Bemerkung: "Ordre parieren!" Das ist das beste
Dienstreglement, denn es paßt auf alle Fälle.
Von allen Ministern ist Herr Schreckenstein der einzige, der den Mut noch nicht
verloren hat. Der Soldat, der unter Napoleon gedient, der während dreiunddreißig
Jahren preußischen Kamaschendienst getrieben, der manche Kugel pfeifen gehört hat,
wird sich doch vor Vereinbarern und Interpellationen nicht fürchten! Und vollends wenn das
große "Ordre parieren!" in Gefahr ist!
Meine Herren, sagt er, ich muß das besser wissen. Ich muß wissen, was daran zu
ändern ist. Es handelt sich hier um ein Einreißen, und das Einreißen darf
nicht einreißen, weil das Aufbauen sehr schwer ist. Die Wehrverfassung ist von
Scharnhorst, Gneisenau, Boyen und Grolmann gemacht, umfaßt 600.000 bewaffnete und
taktisch gebildete Staatsbürger und bietet jedem Staatsbürger eine sichere Zukunft,
solange die Disziplin besteht. Diese werde ich aber erhalten, und damit habe ich genug
gesagt.
Herr Besser: Herr Schreckenstein hat die Frage gar nicht beantwortet. Aus seinen
Bemerkungen scheint aber hervorzugehen, daß er glaubt, ein Dienstreglement werde die
Disziplin lockern!
Herr Schreckenstein: Ich habe schon gesagt, daß ich das tun werde, was
zeitgemäß für die Armee ist und zum Nutzen des Dienstes gereicht.
Herr Behnsch: Wir haben doch wenigstens zu verlangen, daß der Minister uns Ja
oder Nein antwortet oder erklärt, er wolle nicht antworten. Bis jetzt haben wir bloß
abweichende Redensarten gehört.
Herr Schreckenstein, ärgerlich: Ich halte es nicht für den Dienst
für nützlich, mich weiter auf diese Interpellation einzulassen.
Der Dienst, immer der Dienst! Herr Schreckenstein
glaubt immer noch Divisionär zu sein und mit seinem Offizierskorps zu sprechen. Er bildet
sich ein, auch als Kriegsminister brauche er nur den Dienst, nicht aber die rechtliche Stellung
der einzelnen Heereschargen gegeneinander und am allerwenigsten die Stellung des Heeres zum
Staate im ganzen und zu seinen Bürgern zu berücksichtigen! Wir sind noch immer unter
Bodelschwingh; der Geist des alten Boyen schaltet ununterbrochen fort im Kriegsministerium.
Herr Piegsa interpelliert wegen Mißhandlungen der Polen in Mielzyn am 7.
Juni.
Herr Auerswald erklärt, er müsse erst vollständige Berichte
abwarten.
Also einen ganzen Monat von 31 Tagen nach dem Vorfall ist Herr Auerswald noch nicht
vollständig unterrichtet! Wunderbare Verwaltung!
Herr Behnsch interpelliert Herrn Hansemann, ob er bei Vorlage des Budgets eine
Übersicht über die Verwaltung der Seehandlung seit 1820 und des Staatsschatzes seit
1840 vorlegen wolle.
Herr Hansemann erklärt unter schallendem Gelächter, er werde in acht Tagen
antworten können!
Herr Behnsch interpelliert abermals in Beziehung auf Unterstützung der
Auswanderung durch die Regierung.
Herr Kühlwetter antwortet, dies sei eine deutsche Angelegenheit, und verweist
Herrn Behnsch an den Erzherzog Johann.
Herr Grebel interpelliert Herrn Schreckenstein wegen der
Militär-Administrationsbeamten, die zugleich Landwehroffiziere sind, bei
Landwehrübungen in aktiven Dienst treten und dadurch andern Landwehroffizieren die
Gelegenheit entziehen, sich auszubilden. Er trägt darauf an, daß diese Beamten von
der Landwehr entbunden werden.
Herr Schreckenstein erklärt, er werde seine Pflicht tun und die Sache sogar in
Erwägung ziehen.
Herr Feldhaus interpelliert Herrn Schreckenstein wegen der am 18. Juni auf dem Marsch
von Posen nach Glogau umgekommenen Soldaten und der zur Bestrafung dieser Barbarei getroffenen
Maßregeln.
Herr Schreckenstein: Die Sache hat stattgefunden. Der Bericht des
Regimentskommandeurs ist eingereicht. Der Bericht des Generalkommandos, das die Etappen
angeordnet hat, fehlt noch. Ich kann also noch nicht sagen, ob die Marschordnung
überschritten ist. Außerdem wird hier über einen Stabsoffizier geurteilt, und
solche Urteile sind schmerzlich. Die "hohe Generalversammlung" (!!!) wird hoffentlich warten,
bis die Berichte eingetroffen sind.
Herr Schreckenstein beurteilt diese Barbarei nicht als Barbarei, er fragt bloß, ob der
betreffende Major "Ordre pariert" hat? Und was liegt daran, ob 18 Soldaten auf der Landstraße wie so viel Stück Vieh
elendiglich umkommen, wenn nur Ordre pariert wird!
Herr Behnsch, der dieselbe Interpellation wie Herr Feldhaus gestellt hatte: Ich ziehe
meine jetzt überflüssige Interpellation zurück, verlange aber, daß der
Kriegsminister einen Tag festsetze, an dem er antworten will. Es sind schon 3 Wochen seit dem
Vorfall verflossen, und die Berichte könnten längst hier sein.
Herr Schreckenstein: Es ist kein Augenblick versäumt, die Berichte vom
Generalkommando sind sofort eingefordert worden.
Der Präsident will die Sache überhüpfen.
Herr Behnsch: Ich bitte den Kriegsminister nur zu antworten und einen Tag
festzusetzen.
Präsident: Will Herr Schreckenstein ...
Herr Schreckenstein: Das läßt sich noch gar nicht übersehen, wann
dies sein wird.
Herr Gladbach: Der § 28 des Reglements legt den Ministern die Verpflichtung auf,
einen Tag zu bestimmen. Ich bestehe ebenfalls darauf.
Präsident: Ich frage den Herrn Minister nochmals.
Herr Schreckenstein: Einen bestimmten Tag kann ich nicht festsetzen.
Herr Gladbach: Ich bleibe bei meiner Forderung.
Herr Temme: Ich bin derselben Meinung.
Präsident: Wird der Herr Kriegsminister etwa in 14 Tagen ...
Herr Schreckenstein: Wohl möglich. Sobald ich weiß, ob Ordre pariert
worden ist, werde ich antworten.
Präsident: Also in 14 Tagen.
So tut der Herr Kriegsminister "seine Pflicht" gegen die Versammlung!
Herr Gladbach hat noch eine Interpellation an den Minister des Innern zu richten
wegen Suspendierung mißliebiger Beamten und vorläufiger, nur provisorischer
Besetzung erledigter Stellen.
Herr Kühlwetter antwortet sehr ungenügend, und die weiteren Bemerkungen des
Herrn Gladbach werden unter dem Gemurr, Geschrei und Getrommel der endlich über soviel
Unverschämtheit empörten Rechten nach tapferer Gegenwehr erdrückt.
Ein Antrag von Herrn Berends, daß die zum innern Dienst einberufene Landwehr
unter das Kommando der Bürgerwehr gestellt werde, wird nicht für dringlich erkannt
und danach zurückgezogen. Hierauf beginnt eine angenehme Unterhaltung über allerlei
mit der posenschen Kommission verknüpfte Spitzfindigkeiten. Der Sturm der Interpellationen
und Dringlich keitsanträge ist vorüber, und
wie sanftes Säuseln des Zephyr und anmutiges Murmeln des Wiesenbachs verhallen die letzten
versöhnenden Klänge der berühmten Sitzung vom 7. Juli. Herr Hansemann geht nach
Hause mit dem Trost, daß das Poltern und Trommeln der Rechten ihm einige wenige Blumen in
seine Dornenkrone gewunden hat, und Herr Schreckenstein dreht selbstzufrieden seinen
Schnurrbart und murmelt: "Ordre parieren!"
Geschrieben von Friedrich Engels.