Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx - Friedrich Engels - Werke, Band 5, S. 190-197
Dietz Verlag, Berlin/DDR 1971
Vereinbarungssitzung vom 4. Juli
(Zweiter Artikel)
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 41 vom 11. Juli 1848]
**Köln, 9. Juli. Welch ein dringend
notwendiger Akt der Gerechtigkeit gegen die Polen die Ernennung einer Untersuchungskommission
mit unbedingter Vollmacht ist, geht aus dem Bericht hervor, den wir seit drei Tagen angefangen
haben, nach authentischen Aktenstücken zu geben.
Die altpreußischen Beamten, schon von vornherein in einer feindlichen Stellung gegen
die Polen, sahen sich durch die Reorganisationsverheißungen in ihrer Existenz bedroht.
Der kleinste Akt der Gerechtigkeit gegen die Polen brachte ihnen Gefahr. Daher die fanatische
Wut, womit sie, unterstützt von der losgelassenen Soldateska, über die Polen
herfielen, die Konventionen brachen, die harmlosesten Leute mißhandelten, die
größten Schändlichkeiten durchgehen ließen oder sanktionierten, nur um
die Polen zu einem Kampfe zu zwingen, in dem ihre Erdrückung durch die kolossalste
Übermacht gewiß war.
Das Ministerium Camphausen, nicht nur schwach, ratlos, schlecht berichtet, sondern sogar
absichtlich, aus Prinzip untätig, ließ alles gehen, wie es ging. Die
schauderhaftesten Barbareien geschahen, und Herr Camphausen rührte sich nicht.
Welche Berichte liegen jetzt vor über den posenschen Bürgerkrieg?
Hier die parteiischen, interessierten Berichte der Urheber des Kriegs, der Beamten, der
Offiziere, und die auf beide gestützten Data, die das Ministerium geben kann. Das
Ministerium ist ebenfalls selbst Partei, solange Herr Hansemann darin sitzt. Diese
Aktenstücke sind parteiisch, aber sie sind offiziell.
Dort die von den Polen gesammelten Tatsachen, ihre Klagschriften ans Ministerium, namentlich
die Briefe des Erzbischofs Przyluski an die Minister. Diese Aktenstücke haben meist keinen
offiziellen Charakter, ihre Verfasser erbieten sich aber zum Beweise der Wahrheit.
Die beiden Klassen von Berichten widersprechen
einander total, und die Kommission soll untersuchen, welche Seite recht hat.
Sie kann - wenige Ausnahmsfälle abgerechnet - dies nur dadurch tun, daß sie sich
an Ort und Stelle begibt und durch Zeugenverhör wenigstens die wichtigsten Punkte ins
klare bringt. Wird ihr dies untersagt, so ist ihre ganze Tätigkeit illusorisch, so mag sie
eine gewisse historisch-philologische Kritik üben, den einen oder den andern Bericht
für glaubwürdiger erklären, aber entscheiden kann sie nicht.
Die ganze Bedeutung der Kommission hängt also von der Befugnis ab, Zeugen zu
verhören, und daher der Eifer sämtlicher Polenfresser in der Versammlung, sie durch
allerlei tiefsinnige und spitzfindige Gründe zu beseitigen, daher der Staatsstreich am
Schluß der Sitzung.
Der Abgeordnete Bloem sagte in der Debatte des 4. [Juli]:
"Heißt es Wahrheit erforschen, wenn man, wie einige Amendements wollen,
aus den Regierungsvorlagen die Wahrheit schöpfen will? Wahrlich mitnichten! Woraus sind
die Regierungsvorlagen entstanden? Aus den Berichten der Beamten größtenteils.
Woraus sind die Beamten hervorgegangen? Aus dem alten System. Sind diese Beamten verschwunden,
hat man aus neuer, volkstümlicher Wahl neue Landräte eingesetzt? Keineswegs. Werden
wir von den Beamten über die wahre Stimmung unterrichtet? Die alten Beamten berichten noch
heute wie früher. Es ist also klar, die bloße Einsicht der Ministerialakten wird uns
zu nichts führen."
Der Abgeordnete Richter geht noch weiter. Er sieht in dem Benehmen der Posener
Beamten nur die äußerste, aber notwendige Folge der Beibehaltung des alten
Verwaltungssystems und der alten Beamten überhaupt. Ähnliche Konflikte zwischen der
Amtspflicht und dem Interesse der alten Beamten können alle Tage auch in andern Provinzen
vorkommen.
"Wir haben seit der Revolution ein anderes Ministerium und sogar ein zweites
erhalten; aber das Ministerium ist ja nur die Seele, es hat überall gleichmäßig
zu organisieren. Dagegen in den Provinzen ist überall die alte Organisation der Verwaltung
dieselbe geblieben. Wollen Sie ein anderes Bild haben? Man gießt nicht den neuen Wein in
alte verrottete Schläuche. Auf diese Art haben wir im Großherzogtum die
furchtbarsten Klagen. Sollten wir nicht schon deswegen eine Kommission niedersetzen, daß
man sehe, wie sehr es nötig ist, in andern Provinzen ebensogut wie in Posen, die alte
Organisation durch eine neue zu ersetzen, die für Zeit und Umstände
paßt?"
Der Abgeordnete Richter hat recht. Nach einer Revolution ist eine Erneuerung
sämtlicher Zivil- und Militärbeamten sowie eines Teils der gerichtlichen, und
besonders der Parquets, die erste Notwendigkeit. Sonst scheitern die besten
Maßregeln der Zentralgewalt an der Widerhaarigkeit der Subalternen. Die Schwäche der
französischen provisorischen Regierung, die
Schwäche des Ministeriums Camphausen haben in dieser Beziehung bittere Früchte
getragen.
In Preußen aber, wo eine seit vierzig Jahren vollständig organisierte
bürokratische Hierarchie in der Verwaltung und im Militär mit absoluter Gewalt
geherrscht hat, in Preußen, wo gerade diese Bürokratie der Hauptfeind war, den man
am 19. März besiegt hatte, hier war die vollständige Erneuerung der Zivil- und
Militärbeamten noch unendlich dringender. Aber das Ministerium der Vermittlung hatte
natürlich nicht den Beruf, revolutionäre Notwendigkeiten durchzuführen. Es hatte
eingestandnermaßen den Beruf, gar nichts zu tun, und ließ daher seinen alten
Gegnern, den Bürokraten, einstweilen die wirkliche Macht in den Händen. Es
"vermittelte" die alte Bürokratie mit den neuen Zuständen; dafür "vermittelte"
die Bürokratie ihm den posenschen Bürgerkrieg und die Verantwortlichkeit für
Grausamkeiten, wie sie seit dem Dreißigjährigen Kriege nicht mehr vorgekommen
waren.
Das Ministerium Hansemann, Erbe des Ministeriums Camphausen, hatte sämtliche Aktiva und
Passiva seines Erblassers übernehmen müssen, also nicht nur die Majorität in der
Kammer, sondern auch die posenschen Ereignisse und die posenschen Beamten. Das Ministerium war
also direkt interessiert, die Untersuchung durch die Kommission so illusorisch wie möglich
zu machen. Die Redner der ministeriellen Majorität, und namentlich die Juristen, wandten
ihren ganzen Vorrat von Kasuistik und Spitzfindigkeit an, um einen tiefsinnigen, prinzipiellen
Grund zu entdecken, weshalb die Kommission keine Zeugen verhören dürfe. Es würde
zu weit führen, wollten wir uns hier auf die Bewunderung der Jurisprudenz eines
Reichensperger usw. einlassen. Wir müssen uns darauf beschränken, die gründliche
Erörterung des Herrn Ministers Kühlwetter ans Tageslicht hervorzuziehen.
Herr Kühlwetter, die materielle Frage gänzlich beiseite lassend, beginnt
mit der Erklärung, wie äußerst angenehm es dem Ministerium sein werde, wenn
solche Kommissionen ihm in Erfüllung seiner schweren Aufgabe durch Aufklärungen etc.
zur Hand gingen. Ja, hätte Herr Reuter nicht den glücklichen Einfall gehabt, eine
solche Kommission vorzuschlagen <Siehe "Vereinbarungsdebatten">, so würde Herr Kühlwetter unbedingt
selbst darauf gedrungen haben. Man möge der Kommission nur recht weitläuftige
Aufträge geben (damit sie nie fertig werde), er sei damit einverstanden, daß eine
ängstliche Abwägung durchaus nicht erforderlich sei. Sie möge die ganze
Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft der Provinz Posen in den Bereich ihrer Wirksamkeit ziehen;
sofern es sich nur um Aufklärungen handle, werde das Ministerium die Kompetenz der Kommis sion nicht ängstlich prüfen. Freilich
könne man zu weit gehen, doch überlasse er es der Weisheit der Kommission, ob sie
z.B. auch die Frage wegen Absetzung der posenschen Beamten in ihren Bereich ziehen wolle.
Soweit die einleitenden Konzessionen des Herrn Ministers, die, mit einigen
biedermännischen Deklamationen verbrämt, sich mehrerer lebhaften Bravos zu erfreuen
hatten. Jetzt folgen die Aber.
"Wenn aber bemerkt worden ist, daß die Berichte über Posen
unmöglich ein richtiges Licht verbreiten könnten, weil es nur Beamte seien, und zwar
Beamte aus der alten Zeit, halte ich es für meine Pflicht, einen ehrenwerten Stand in
Schutz zu nehmen. Ist es wahr, daß einzelne Beamte ihrer Pflicht nicht getreu gewesen
sind, so ahnde man dies an den einzelnen Pflichtvergessenen, aber der Stand der Beamten
darf niemals herabgewürdigt werden, weil einzelne Glieder desselben ihre Pflicht verletzt
haben."
Wie kühn Herr Kühlwetter auftritt! Allerdings haben einzelne Pflichtverletzungen
stattgefunden, aber im ganzen haben die Beamten ihre Pflicht in ehrenwerter Weise getan.
Und in der Tat, die Masse der posenschen Beamten hat ihre "Pflicht" getan, ihre
"Pflicht gegen ihren Diensteid", gegen das ganze altpreußische System der
Bürokratie, gegen ihr eignes, mit dieser Pflicht zusammenfallendes Interesse. Sie haben
ihre Pflicht erfüllt, indem ihnen jedes Mittel gut war, um den 19. März in Posen zu
vernichten. Und gerade deswegen, Herr Kühlwetter, ist es Ihre "Pflicht", diese Beamten in
Masse abzusetzen!
Aber Herr Kühlwetter spricht von der durch die vorrevolutionären Gesetze
bestimmten Pflicht, da wo es sich von einer ganz andern Pflicht handelt, die nach jeder
Revolution eintritt und die darin besteht, die veränderten Verhältnisse richtig
aufzufassen und ihre Entwicklung zu befördern. Und den Beamten zumuten, sie sollen den
bürokratischen Standpunkt mit dem konstitutionellen vertauschen, sie sollen sich ebensogut
wie die neuen Minister auf den Boden der Revolution stellen, das heißt nach Herrn
Kühlwetter einen ehrenwerten Stand herabwürdigen!
Auch den Vorwurf, es seien Parteihäupter begünstigt und Verbrechen ungestraft
geblieben, weist Herr Kühlwetter in dieser Allgemeinheit zurück. Man soll einzelne
Fälle angeben.
Behauptet Herr Kühlwetter etwa alles Ernstes, auch nur ein kleiner Teil der
Brutalitäten und Grausamkeiten sei bestraft worden, die die preußische Soldateska
verübt, die die Beamten zugelassen und unterstützt, denen die Deutschpolen und Juden
Beifall zugejubelt haben? Herr Kühlwetter sagt, er habe bisher das kolossale Material noch
nicht von allen Seiten prüfen können. In der Tat, er scheint es höchstens nach
einer Seite hin geprüft zu haben.
Jetzt aber kommt Herr Kühlwetter zu der
"schwierigsten und bedenklichsten Frage", nämlich der, in welchen Formen die
Kommission verhandeln solle. Herr Kühlwetter hätte diese Frage gründlicher
diskutiert gewünscht, denn "es liegt in dieser Frage, wie mit Recht bemerkt worden, eine
Prinzipienfrage, die Frage des droit d'enquete <Rechts der Untersuchung>".
Herr Kühlwetter beglückt uns nun mit einer längeren Entwicklung über die
Teilung der Gewalten im Staat, die gewiß manches Neue für die oberschlesischen und
pommerschen Bauern in der Versammlung enthielt. Es macht einen merkwürdigen Eindruck, im
Jahre des Heils 1848 einen preußischen Minister, und noch dazu einen "Minister der Tat",
auf der Tribüne mit feierlichem Ernst den Montesquieu auslegen zu hören.
Die Teilung der Gewalten, die Herr Kühlwetter und andre große Staatsphilosophen
als ein heiliges und unverletzliches Prinzip mit der tiefsten Ehrfurcht betrachten, ist im
Grunde nichts anders als die profane industrielle Teilung der Arbeit, zur Vereinfachung und
Kontrolle angewandt auf den Staatsmechanismus. Sie wird wie alle andern heiligen, ewigen und
unverletzlichen Prinzipien nur soweit angewandt, als sie gerade den bestehenden
Verhältnissen zusagt. So laufen in der konstitutionellen Monarchie z.B. die gesetzgebende
und vollziehende Gewalt in der Person des Fürsten durcheinander; ferner in den Kammern die
gesetzgebende Gewalt mit der Kontrolle über die vollziehende usw. Diese unentbehrlichen
Beschränkungen der Teilung der Arbeit im Staat drücken nun Staatsweise von der Force
eines "Ministers der Tat" folgendermaßen aus:
"Die gesetzgebende Gewalt, soweit dieselbe durch die Volksrepräsentation
ausgeübt wird, hat ihre eigenen Organe; die vollziehende Gewalt hat ihre eignen Organe und
nicht minder die richterliche Gewalt. Es ist daher (!) nicht zulässig, daß
die eine Gewalt direkt die Organe der andern Gewalt in Anspruch nehme, es sei denn, daß
es ihr durch ein besonderes Gesetz übertragen werde."
Die Abweichung von der Teilung der Gewalten ist nicht zulässig, "es sei denn, daß
sie durch ein besondres Gesetz" vorgeschrieben sei! Und umgekehrt, die Anwendung der
vorgeschriebenen Teilung der Gewalten ist ebenfalls nicht zulässig, "es sei denn,
daß sie durch besondere Gesetze" vorgeschrieben sei! Welcher Tiefsinn! Welche
Aufschlüsse!
Von dem Fall einer Revolution, wo die Teilung der Gewalten ohne "ein besonderes Gesetz"
aufhört, spricht Herr Kühlwetter gar nicht.
Herr Kühlwetter ergeht sich nun in eine Erörterung darüber, daß die
Vollmacht für die Kommission, Zeugen eidlich zu vernehmen, Beamte zu requirieren usw., kurz, mit eignen Augen zu sehen, ein
Eingriff in die Teilung der Gewalten sei und durch ein besonderes Gesetz festgestellt werden
müsse. Als Beispiel wird die belgische Konstitution beigebracht, deren Artikel 40 das
droit d'enquete den Kammern ausdrücklich gibt.
Aber, Herr Kühlwetter, besteht denn in Preußen gesetzlich und tatsächlich
eine Teilung der Gewalten in dem Sinn, in welchem Sie das Wort verstehen, in konstitutionellem
Sinn? Ist die existierende Teilung der Gewalten nicht die beschränkte, zugestutzte, die
der absoluten, der bürokratischen Monarchie entspricht? Wie kann man also
konstitutionelle Phrasen auf sie anwenden, ehe sie konstitutionell reformiert ist? Wie
können die Preußen einen Artikel 40 der Konstitution haben, solange diese
Konstitution selbst noch gar nicht existiert?
Resümieren wir. Nach Herrn Kühlwetter ist die Ernennung einer Kommission mit
unbeschränkter Vollmacht ein Eingriff in die konstitutionelle Teilung der Gewalten. Die
konstitutionelle Teilung der Gewalten besteht in Preußen noch gar nicht; man kann also
auch keinen Eingriff in sie tun.
Aber sie soll eingeführt werden, und während des revolutionären Provisoriums,
in dem wir leben, muß sie nach der Ansicht des Herrn Kühlwetter als schon
bestehend vorausgesetzt werden. Hätte Herr Kühlwetter recht, so müßten
doch wahrlich auch die konstitutionellen Ausnahmen als bestehend vorausgesetzt werden!
Und zu diesen konstitutionellen Ausnahmen gehört ja gerade das Untersuchungsrecht der
gesetzgebenden Körper!
Aber Herr Kühlwetter hat keineswegs recht. Im Gegenteil: Das revolutionäre
Provisorium besteht gerade darin, daß die Teilung der Gewalten provisorisch
aufgehoben ist, daß die gesetzgebende Behörde die Exekutivgewalt oder die
Exekutivbehörde die gesetzgebende Gewalt momentan an sich reißt. Ob die
revolutionäre Diktatur (sie ist eine Diktatur, mag sie noch so schlaff geübt werden)
sich in den Händen der Krone oder einer Versammlung oder beider zusammen befindet, ist
ganz gleichgültig. Will Herr Kühlwetter Beispiele aller drei Fälle, die
französische Geschichte seit 1789 liefert die Menge.
Das Provisorium, an das Herr Kühlwetter appelliert, beweist gerade gegen ihn. Es gibt
der Versammlung noch ganz andere Attribute als das bloße Untersuchungsrecht - es gibt ihr
sogar das Recht, sich nötigenfalls in einen Gerichtshof zu verwandeln und ohne
Gesetze zu verurteilen!
Hätte Herr Kühlwetter diese Konsequenzen vorausgesehen, er wäre vielleicht
etwas vorsichtiger mit der "Anerkennung der Revolution" umgegangen.
Aber er beruhige sich:
Deutschland, die fromme Kinderstube,
Ist keine römische Mördergrube,
<H. Heine, "Zur Beruhigung">
und die Herren Vereinbarer mögen sitzen, solange sie wollen, sie werden nie ein "langes
Parlament" werden.
Wenn wir übrigens den Amtsdoktrinär des Ministeriums der Tat mit seinem
Vorgänger in der Doktrin, Herrn Camphausen, vergleichen, so finden wir doch einen
bedeutenden Abstand. Herr Camphausen besaß jedenfalls unendlich mehr Originalität;
er streifte an Guizot, aber Herr Kühlwetter erreicht nicht einmal den winzigen Lord John
Russell.
Wir haben die staatsphilosophische Fülle der Kühlwetterschen Rede genugsam
bewundert. Betrachten wir jetzt den Zweck, den eigentlichen praktischen Grund dieser bemoosten
Weisheit, dieser ganzen Montesquieuschen Teilungstheorie.
Herr Kühlwetter kommt nämlich jetzt zu den Konsequenzen seiner Theorie. Das
Ministerium ist ausnahmsweise geneigt, die Behörden anzuweisen, dasjenige
auszuführen, was die Kommission für nötig findet. Nur dagegen muß es sich
erklären, daß Aufträge an die Behörden direkt von der Kommission ausgehen;
d.h. die Kommission, ohne direkte Verbindung mit den Behörden, ohne Macht über sie,
kann sie nicht zwingen, ihr andere Auskunft zu schaffen, als die die Behörden zu geben
für gut finden. Und dazu noch der schleppende Geschäftsgang, der endlose
Instanzenzug! Ein hübsches Mittel, unter dem Vorwande der Teilung der Gewalten die
Kommission illusorisch zu machen!
"Es kann die Absicht nicht sein, der Kommission die ganze Aufgabe zu
übertragen, welche die Regierung hat."
Als ob jemand daran dächte, der Kommission das Recht zum Regieren zu geben!
"Die Regierung würde neben der Kommission zu ermitteln fortfahren
müssen, welche Ursachen der Entzweiung in Posen zu Grunde gelegen" (eben daß sie
schon so lange "ermittelt" und noch nichts ausgemittelt hat, ist Grund genug, sie jetzt ganz
außer Frage zu lassen), "und dadurch, daß auf doppeltem Weg dieser Zweck verfolgt
wird, dürfte Zeit und Mühe oft unnütz verwendet und dürften Kollisionen
kaum zu vermeiden sein."
Nach den bisherigen Antezedentien würde die Kommission gewiß sehr viel "Zeit und
Mühe unnütz verwenden", wenn sie sich auf Herrn Kühlwetters Vorschlag mit dem
langwierigen Instanzenzuge einließ. Die Kollisionen sind auf diesem Wege ebenfalls viel
leichter, als wenn die Kommission direkt mit den
Behörden verkehrt und sofort Mißverständnisse aufklären,
bürokratische Trotzgelüste niederschlagen kann.
"Es scheint daher (!) in der Natur der Sache zu liegen, daß die
Kommission im Einverständnis mit dem Ministerium und unter steter Mitwirkung
desselben den Zweck zu erreichen suche."
Immer besser! Eine Kommission, die das Ministerium kontrollieren soll, im
Einverständnis mit ihm und unter seiner steten Mitwirkung! Herr Kühlwetter geniert
sich nicht, merken zu lassen, wie er es für wünschenswert hält, daß die
Kommission unter seiner Kontrolle, nicht er unter der ihrigen stehe.
"Wollte dagegen die Kommission eine isolierte Stellung einnehmen, so
müßte die Frage entstehen, ob da die Kommission die Verantwortlichkeit
übernehmen will und kann, welche dem Ministerium obliegt. Mit ebensoviel Wahrheit als
Geist ist bereits die Bemerkung gemacht worden, daß die Unverletzlichkeit der Deputierten
mit dieser Verantwortlichkeit nicht vereinbarlich ist."
Es handelt sich nicht um Verwaltung, sondern bloß um Feststellung von Tatsachen. Die
Kommission soll die Vollmacht erhalten, die dazu nötigen Mittel anzuwenden. Das ist alles.
Daß sie sowohl wegen nachlässiger, wie wegen übertriebener Anwendung dieser
Mittel der Versammlung verantwortlich ist, versteht sich von selbst.
Die ganze Sache hat mit ministerieller Verantwortlichkeit und
Deputiertenunverantwortlichkeit ebensowenig [zu] tun wie mit "Wahrheit" und "Geist".
Genug, Herr Kühlwetter legte diese Vorschläge zur Lösung der Kollision unter
dem Vorwand der Teilung der Gewalten den Vereinbarern ans Herz, ohne indes einen bestimmten
Vorschlag zu machen. Das Ministerium der Tat fühlt sich auf unsicherm Boden.
Wir können auf die weitere Diskussion nicht eingehen. Die Abstimmungen sind bekannt:
die Niederlage der Regierung bei der namentlichen Abstimmung, der Staatsstreich der Rechten,
die eine bereits verworfene Frage nachträglich noch annahm. Wir haben dies alles schon
gegeben. Wir fügen nur hinzu, daß unter den Rheinländern, die gegen die
unbedingte Vollmacht der Kommission stimmten, uns folgende Namen auffallen:
Arntz, Dr. jur. Bauerband, Frencken, Lensing, v. Loe, Reichensperger II, Simons und der
letzte, aber nicht der geringste, unser Oberprokurator Zweiffel.
Geschrieben von Friedrich Engels.